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Luzern

Massnahmen gegen Mietwucher: Emmen passt Richtlinien für Mietzinse in der Sozialhilfe an

Um Mietwucher bei Sozialzimmern einen Riegel zu schieben, führt die Gemeinde Emmen eine neue Kategorie für solche Zimmer ein. Zudem werden die Unterstützungsbeiträge erhöht.
Sozialhilfebezüger werden bei der Wohnungsmiete von der Gemeinde finanziell unterstützt.
(Symbolbild: Benjamin Manser)

Beatrice Vogel

Die Gemeinde Emmen hat die Mietzinsrichtlinien in der wirtschaftlichen Sozialhilfe angepasst. Diese regeln die Unterstützungsbeiträge für die Wohnkosten von Sozialhilfeempfängern. Konkret wurden die Beiträge leicht angehoben: Eine Einzelperson erhält neu maximal 900 Franken (inklusive Nebenkosten) für die Monatsmiete einer Wohnung (bisher 800 Franken), zwei Personen 1200 Franken (bisher 1000 Franken). «Damit haben wir die Mietzinsrichtlinien an die gestiegenen Wohnungsmieten angepasst», sagt der Emmer Sozialvorsteher Thomas Lehmann (FDP). Die bisherigen Richtlinien stammen von 2003. In der Zwischenzeit seien die Mieten im Raum Luzern um rund 17 Prozent gestiegen.

Hinzu komme, dass Emmen zwar dank Genossenschaften viel preisgünstigen Wohnraum habe, «oft sind es aber nicht die günstigen Wohnungen, die frei sind», so Lehmann. Mit den neuen Beiträgen bewege man sich auf dem Niveau umliegender Gemeinden. Zum Vergleich: In Kriens beträgt die Unterstützung für eine Person 900 Franken und in Horw 1070 Franken (beide inklusive Nebenkosten), in Luzern 850 Franken (plus maximal 30 Prozent der Nebenkosten).

Administrativaufwand ist gestiegen

Dass die Unterstützungsbeiträge angehoben werden, hat einen weiteren Grund: In den letzten Jahren konnten immer mehr Sozialhilfebezüger die hohen Mieten nicht mehr stemmen. Die Sozialarbeiter mussten deshalb viel Zeit für administrative Arbeiten aufwenden, etwa für Abmahnungen und die Kontrolle von Wohnungssuchbemühungen. «Diese Zeit benötigen sie eigentlich dafür, um die Klienten in die finanzielle Selbständigkeit zu begleiten», sagt Lehmann. Durch marktgerechte Mietzinsrichtinien soll dieser Zusatzaufwand der Sozialarbeiter reduziert werden.

Zusätzlich neu geschaffen wurde eine Kategorie für Sozialzimmer. Diese kommt zum Zug, wenn eine Person keine ganze Wohnung mietet, sondern ein einzelnes Zimmer in einem entsprechend umgebauten Gebäude. Diese Zimmer haben meist kein eigenes Bad oder Küche und unterscheiden sich von WGs betreffend der zusätzlichen Dienstleistungen, die angeboten werden. Bislang setzten Vermieter den Mietzins für solche Zimmer genau auf den Maximalbetrag für unterstütze Einpersonenhaushalte fest – also auf 800 Franken. Bekannt in Emmen sind etwa die Zimmer bei «Thomy's» an der Bahnhof- und Gerliswilstrasse. «Kürzlich wurde auch ein ehemaliges Mehrfamilienhaus an der Merkurstrasse so umgebaut, dass dort Einzelzimmer entstanden», nennt Thomas Lehmann ein weiteres Beispiel.

Neu werden Mieter von solchen Zimmern mit einem Maximalbetrag von 600 Franken pro Monat unterstützt. Eine Ausnahme gibt es laut Lehmann bei jenen Mietern, die eine intensivere Betreuung durch den Vermieter erhalten. In diesen Fällen können Abweichungen vorkommen. «Die Beurteilung der Situation und die Festlegung der Mietanrechnung erfolgt durch den jeweiligen Sozialarbeiter.»

Mietwucher soll unterbunden werden

Die Gemeinde reagiert damit auf das Problem von Mietwucher. Wenn beispielsweise eine 4-Zimmer-Wohnung zu vier Sozialzimmern umgebaut wurde, konnte der Vermieter statt rund 1300 Franken für die ganze Wohnung 800 Franken pro Zimmer verlangen. Da dadurch die Wohnung effektiv für 3200 Franken vermietet wurde, erzielte der Anbieter eine hohe Rendite. Mit der neuen Zimmerkategorie soll dieses Problem behoben werden. Vor knapp zwei Jahren wurde im Einwohnerrat auch ein Postulat der CVP überwiesen, das dies forderte.

Postulant Christian Blunschi (CVP) äussert sich grundsätzlich positiv zur neu eingeführten Kategorie der Sozialzimmer.

«Unser Anliegen war, dass die Anbieter solcher Zimmer nicht auf Kosten der Gemeinde Gewinn machen.»

Er hofft zudem, dass die neue Kategorie langfristig zu Kostensenkungen führt. Dass die Mietzinsrichtlinien in den anderen Kategorien erhöht wurden, sieht Blunschi eher skeptisch. «In der Stadt Luzern sind die Wohnungen teurer als in Emmen, deswegen sollte auch eine Differenz bei den Richtlinien bestehen.» Ansonsten drohe, dass vermehrt Sozialhilfebezüger aus Luzern nach Emmen ziehen. Deshalb sagt Blunschi: «Die weitere Entwicklung werden wir im Auge behalten.»

Um zu überprüfen, ob ein Zimmer in die neue Kategorie fällt, hat die Gemeinde verschiedene Möglichkeiten, wie Thomas Lehmann erläutert: «Zum einen verlangen wir einen entsprechenden Mietvertrag. Zum anderen kennen wir die einschlägigen Adressen und überprüfen auch Baubewilligungen auf mögliche neue Umbauten in diesem Bereich.» Ab und an erhalte das Sozialamt auch Hinweise aus der Bevölkerung. Und die Sozialarbeiter nehmen sich manchmal die Zeit, um Wohnungen anzuschauen. Lehmann:

«Im äussersten Fall besteht auch die Möglichkeit, den Sozialinspektor einzusetzen.»

Die neuen Mietzinsrichtlinien gelten seit dem 1. Januar für alle neuen Unterstützungsgesuche. Die laufenden Dossiers werden bis spätestens Ende Jahr den neuen Richtlinien angepasst.

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