25.09.2025, 05:00 Uhr
updateAktualisiert: 25.09.2025, 10:36 Uhr
Jonas Hess
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Wer in der Schweiz Güter auf der Strasse transportiert, muss dem Bund eine Schwerverkehrsabgabe bezahlen. Ein Drittel davon fliesst den Kantonen zu. Diese erheben zusätzlich Verkehrssteuern für jedes motorisierte Fahrzeug. Daraus ergeben sich die sogenannten zweckgebundenen Einnahmen, welche der Kanton wiederum für den Strassenbau und die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs verwendet. Bisher galt im Kanton Luzern: 65 Prozent fallen der Strasse zu, 35 Prozent dem ÖV.