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Luzern

Luzerner Stadtrat will eine «Solarpflicht» für grössere Dächer

Auf grösseren Dächern in der Stadt Luzern soll in Zukunft die Pflicht gelten, Fotovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen zu betreiben.
Der Luzerner Stadtrat findet: Im Stadtgebiet könnte deutlich mehr Solarstrom produziert werden, als dies heute bereits geschehe. Im Bild die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Viva Luzern Altersheim im Dreilinden.
(Symbolbild: Boris Bürgisser (Luzern, 8. Juni 2018))

Simon Mathis

Bei Schräg- und Flachdächern ab einer Grösse von 25 Quadratmetern in der Stadt Luzern soll künftig eine «Pflicht zur energetischen Nutzung» gelten. Das heisst, auf ihnen muss eine Fotovoltaik- oder Solarthermie-Anlage betrieben werden. Der Luzerner Stadtrat hat die Absicht, diese Regelung im Rahmen der laufenden Zusammenführung der Bau- und Zonenordnungen von Luzern und Littau einzuführen. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu einer Motion von SP und Grünen hervor.

Ausnahmen von dieser Regelung seien vorgesehen, wenn der Ortsbildschutz oder eine mangelnde Wirtschaftlichkeit dagegen sprächen, schreibt der Stadtrat weiter. Er begründet: «Der Weg über Vorschriften stellt für die öffentliche Hand in der Regel eine kostengünstige Lösung zur Zielerreichung dar.» Positive Anreizsysteme hingegen seien in der Regel mit hohen Kosten verbunden.

Die Motionäre der SP und Grüne fordern vom Stadtrat die Entwicklung einer «ambitiösen Fotovoltaikstrategie». Der Stadtrat nimmt die Motion entgegen. Eine Potenzialabschätzung zeige, dass auf dem Gebiet der Stadt Luzern deutlich mehr Solarstrom produziert werden könnte, als dies heute bereits geschehe.

Die Stadt Luzern fördert den Bau von Fotovoltaikanlagen seit den 1990er-Jahren mit Mitteln aus dem Energiefonds. Seine finanzielle Unterstützung betrage ungefähr 30 Prozent der Investitionskosten einer Anlage, heisst es in der Stellungnahme.

Stadt soll auf Erdgas verzichten

Der Stadtrat nimmt zudem eine weitere Motion von SP und Grünen entgegen, die fordert, die Erdgasversorgung auf Stadtgebiet vollständig zurückzufahren. In dicht besiedelten Gebieten sei die Versorgung durch Wärme- und Kältenetze zu gewährleisten, die mit erneuerbaren Energien gespeist werden. Der Stadtrat weist darauf hin, dass er in den vergangenen Jahren bereits viel für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung getan habe. Die Massnahmen reichten aber nicht, um den CO2-Ausstoss bis 2050 auf «netto null» Pro Kopf zu reduzieren.

Dem Stadtrat sei bewusst, dass die Forderungen der Motion einschneidend seien. Biogas und synthetisches Gas können die heutigen Erdgasmengen «bei Weitem nicht ersetzen», schreibt er. In den vergangenen Jahrzehnten sei das Geschäftsfeld Erdgas für die EWL wirtschaftlich attraktiv gewesen. 2018 erreichte man mit ihm einen Umsatz von 133 Millionen Franken. Der zukünftig rückläufige Erdgasabsatz werde die Rentabilität beeinträchtigen.

Der Stadtrat nimmt das Anliegen in den Planungsbericht zur Klimadiskussion auf, der Anfang 2021 dem Parlament vorliegen wird.

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