Airbnb-Reglement Stadt Luzern

In Neubauten in Wohnzonen sollen keine touristischen Apartments mehr entstehen

Ferienwohnungen dürfen in der Stadt Luzern auf grüner Wiese oder bei Aufstockungen nach wie vor gebaut werden. Der Stadtrat will dies in bestimmten Zonen ändern.
Auch Neubauten sollen unter das Airbnb-Gesetz fallen, fordert die SP.
Foto: Symbobild: Boris Bürgisser
(Luzern, 21. 2. 2025)

Der Luzerner Stadtrat will das bestehende Reglement für Kurzzeitvermietungen verschärfen. Dies geht aus einer Stellungnahme auf die Motion «Wohnzone fürs Wohnen» hervor, welche die Grünen-Fraktion und die SP-Fraktion gemeinsam eingereicht hatten. Das Anfang 2025 in Kraft getretene Reglement soll angepasst werden, damit künftig «Kurzzeitvermietungsangebote in neuen Gebäuden und bei Aufstockungen in der Wohnzone sowie der Wohn- und Arbeitszone zusätzlich untersagt» sind. Damit würde «jegliches zusätzliche Bauvolumen» in den Wohnzonen und gemischten Wohn- und Arbeitszonen «der ansässigen Bevölkerung und somit nicht mehr der Kurzzeitvermietung zur Verfügung stehen», schreibt der Stadtrat. Umnutzungen von bestehenden «Nicht-Wohnräumen» wie beispielsweise Büros zu Ferienwohnungen oder Business Apartments zur Kurzzeitvermietung wären so weiterhin zulässig.

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