Der Luzerner Stadtrat will das bestehende Reglement für Kurzzeitvermietungen verschärfen. Dies geht aus einer Stellungnahme auf die Motion «Wohnzone fürs Wohnen» hervor, welche die Grünen-Fraktion und die SP-Fraktion gemeinsam eingereicht hatten. Das Anfang 2025 in Kraft getretene Reglement soll angepasst werden, damit künftig «Kurzzeitvermietungsangebote in neuen Gebäuden und bei Aufstockungen in der Wohnzone sowie der Wohn- und Arbeitszone zusätzlich untersagt» sind. Damit würde «jegliches zusätzliche Bauvolumen» in den Wohnzonen und gemischten Wohn- und Arbeitszonen «der ansässigen Bevölkerung und somit nicht mehr der Kurzzeitvermietung zur Verfügung stehen», schreibt der Stadtrat. Umnutzungen von bestehenden «Nicht-Wohnräumen» wie beispielsweise Büros zu Ferienwohnungen oder Business Apartments zur Kurzzeitvermietung wären so weiterhin zulässig.
In Neubauten in Wohnzonen sollen keine touristischen Apartments mehr entstehen
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