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Kantonsrat

Luzerner Schulen sollen selbst über Ausstattung von CO 2 -Messgeräten in Klassenzimmern entscheiden

Ein Vorstoss der GLP forderte die Installierung von CO 2 -Messgeräten in den Luzerner Schulzimmern. Im Parlament hatte das Postulat jedoch keine Chance – Lehrpersonen wüssten auch so, wann sie lüften sollten. 

In allen Luzerner Klassenzimmern soll ein CO 2 -Messgerät installiert werden. Das forderte GLP-Kantonsrätin Angelina Spörri (Eschenbach) in einem Postulat. Im richtigen Moment zu lüften, könne die Verbreitung des Coronavirus in einem vollen Klassenzimmer eindämmen. Doch auch unabhängig der Pandemie sei frische Luft wichtig für die Gesundheit und die Konzentration der Lehrpersonen und Schulkinder.

Die Regierung empfahl dem Kantonsrat, den Vorstoss abzulehnen. Bildungsdirektor Marcel Schwerzmann wehrte sich am Montag denn auch gegen den Vorwurf von Spörri, dass der Regierungsrat damit einmal mehr die Verantwortung auf die Lehrpersonen abschiebe. Für ihn sei es eher ein Zeichen dafür, dass der Kanton Lehrerinnen und Lehrer nicht bevormunde. Denn: «Lehrpersonen brauchen nicht für alles eine Maschine, die ihnen sagt, was sie zu tun haben. Egal, was im Winter kommt, alle wissen: lüften, lüften, lüften.»

Reicht ein guter Riecher aus oder ist er verschwendete Zeit?

Das Parlament folgte der Regierung und lehnte das Postulat mit 77 zu 24 Stimmen ab. Mitte, FDP und SVP hielten die Anschaffung für unnötig. Lehrer Tobias Käch (Mitte, Emmen) begründete dies damit, dass in einem Zimmer «etwa 25 Nasen sitzen, die stickige Luft detektieren können».

Urban Sager (SP, Luzern), ebenso Lehrer, konterte: Mit der Anschaffung von Messgeräten könne sich Käch «auf anderes als das Riechen der Luftqualität konzentrieren». Doch entgegen den Grünen, die sowohl das Postulat als auch Spörris Argumentation unterstützten, waren die Sozialdemokraten gespalten. Einerseits, so Sager: «Wenn man damit einen Beitrag zum Energiesparen sowie zu verbesserten Arbeits- und Lernbedingungen leisten kann, warum nicht?» Andererseits sei die Notwendigkeit einer kantonalen Vorschrift fraglich – gerade wegen der einfachen Beschaffung.

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