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Luzern

Luzerner Regierungsrat will Prämienverbilligungsgesetz einer Teilrevision unterziehen

Die «eher technische» Teilrevision soll die Prämienverbilligung besser umsetzen. Unter anderem will der Regierungsrat den Zeitpunkt für die Berechnung auf November des Vorjahres vorverlegen.

(sre) Das Luzerner Prämienverbilligungsgesetz (PVG) soll einer Teilrevision unterzogen werden. Laut einer Mitteilung des Kantons Luzern haben die Änderungen zum Ziel, das Gesetz an das geänderte Bundesrecht anzupassen sowie die Prämienverbilligung im Kanton besser umzusetzen. Unter anderem soll der Zeitpunkt für die Berechnung auf November des Vorjahres vorverlegt werden. Der Botschaftsentwurf zuhanden des Kantonsrates sieht im Detail folgendermassen aus:

  • Der massgebende Stichtag für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung soll der 1. November des Vorjahres vor dem Jahr sein, für das ein Anspruch auf Prämienverbilligung geltend gemacht wird. Heute ist es der 1. Januar des Anspruchsjahres. Für Personen, die aus dem Ausland zuziehen, sind die persönlichen und familiären Verhältnisse zum Zeitpunkt des Zuzuges massgebend.
  • Die Regelung der Prämienverbilligung für Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, muss an das geänderte Gesetz über die Ergänzungsleistungen des Bundes (EL-Reform) angepasst werden.
  • Es soll eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, damit das Amt für Migration als zuständige kantonale Dienststelle dem Sozialversicherungszentrum WAS meldet, wenn sie einer Ausländerin oder einem Ausländer eine Grenzgängerbewilligung erteilt hat.
  • Das Meldeverfahren zur Durchführung der Direktauszahlung zwischen den Krankenversicherern und dem Sozialversicherungszentrum WAS soll detaillierter geregelt werden.
  • Die gesetzliche Regelung über die Auszahlung der Prämienverbilligung soll an die heutige Praxis angepasst werden.

Die Änderung soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Für die Prämienverbilligung für das Jahr 2021 soll eine Übergangsbestimmung gelten.

Laut dem Kanton handle es sich bei der vorliegenden PVG-Teilrevision um eine eher «technische» Revision. Sie sei nicht zu verwechseln mit den Änderungen am Prämienverbilligungsgesetz, die sich aus dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag zur Volkinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» ergeben haben. Der Gegenvorschlag wird – gemäss des Beschlusses des Kantonsrates vom 21. Oktober 2019 – am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

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