25.09.2025, 14:22 Uhr
updateAktualisiert: 25.09.2025, 17:31 Uhr
Reto Bieri
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Unvereinbarkeitsvorschriften legen fest, wer in bestimmten Behörden und Gremien nicht Einsitz nehmen darf. Gründe können zum Beispiel verwandtschaftliche Beziehungen, berufliche Tätigkeiten oder amtliche Funktionen sein. Wie der Kanton mitteilt, sind die geltenden Bestimmungen teilweise veraltet und nur übergangsweise in der Kantonsverfassung geregelt. Deshalb sollen sie nun auf Gesetzesstufe aktualisiert und erweitert werden.