Politik

Luzerner Regierung will Unvereinbarkeitsregeln verschärfen

Künftig dürfen nebst Ehegatten auch eingetragene Partner nicht derselben Behörde angehören. Parlamentarier dürfen zudem keine Leitungsfunktionen bei der Kantonalbank oder beim Kantonsspital haben.
Wer im Kantonsrat sitzt, darf keine Führungsfunktion in der kantonalen Verwaltung ausüben.
Foto: Boris Bürgisser (Luzern, 21. 10. 2024)

Unvereinbarkeitsvorschriften legen fest, wer in bestimmten Behörden und Gremien nicht Einsitz nehmen darf. Gründe können zum Beispiel verwandtschaftliche Beziehungen, berufliche Tätigkeiten oder amtliche Funktionen sein. Wie der Kanton mitteilt, sind die geltenden Bestimmungen teilweise veraltet und nur übergangsweise in der Kantonsverfassung geregelt. Deshalb sollen sie nun auf Gesetzesstufe aktualisiert und erweitert werden.

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