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Klimapolitik

Luzerner Regierung will Ökostromproduktion forcieren

Der Luzerner Regierungsrat hat zur Umsetzung seiner Klima- und Energiepolitik ein erstes Paket von gesetzlichen Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Dabei geht es in erster Linie um eine Forcierung der Solar- und Windenergie.
Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die vom Regierungsrat ausgearbeiteten Änderungen des Energiegesetzes und des Planungs- und Baugesetzes gehen bis am 6. April 2023 in die Vernehmlassung. Für das nächste Jahr stellt die Kantonsregierung in ihrer Mitteilung vom Donnerstag ein zweites Paket in Aussicht, bei dem es vor allem um den Ersatz von Öl- und Gasheizungen geht. Später soll ein drittes Paket mit weiteren Energie- und Klimathemen folgen.

Der Kantonsrat hat im März 2022 vom Planungsbericht Klima und Energie der Regierung zustimmend Kenntnis genommen. Damit soll der Kanton bis 2050 netto Null Treibhausgasemissionen haben. Zudem sprach sich das Parlament dazu aus, Gesetzesänderungen möglichst schnell in die politische Diskussion zu geben.

Etappierte Umsetzung

Der Regierungsrat entschied sich für ein etappiertes Vorgehen. Damit könnten die Gesetzesanpassungen mit den Revisionsarbeiten des Bundes und der Energiedirektorenkonferenz abgestimmt werden. Zudem brauche es bei gewissen Themen auch noch vertiefte Abklärungen.

Im Fokus der Luzerner Klimapolitik steht deswegen als erstes ein Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und die Sicherheit der Stromversorgung. Aktuell zeige sich, wie abhängig die Schweiz gerade im Winter von fossilen Energiequellen und Strom aus dem Ausland sei, lässt sich Umweltdirektor Fabian Peter (FDP) in der Mitteilung zitieren.

Die Sonnenenergie wird im Kanton Luzern nach Ansicht der Regierung noch nicht ausreichend zur Stromproduktion genutzt. Der Regierungsrat beziffert das Potential, auf Dächern Strom zu erzeugen, auf 2,4 Terawattstunden, was zwei Drittel des gesamten Stromverbrauchs des Kantons entspreche. Um dies zu erreichen, müsste die Solarstromproduktion aber mehr als verzehnfacht werden.

Mehr Panels auf den Dächern

Der Kanton soll deswegen von den Eigentümern von Wohnbauten neu verlangen, dass sie ihr Stromerzeugungspotential "angemessen ausnutzen", wie es in der Vernehmlassungbotschaft heisst. Gleiches solle bei bestehenden Bauten gelten, wenn das Dach saniert werde. Heute gilt bloss die Vorgabe, dass Neubauten einen Teil der benötigten Energie selbst erzeugen müssen.

Um die Stromversorgung im Winter zu gewährleisten, setzt der Regierungsrat auch auf die Windenergie. Damit Windräder gebaut werden können, braucht es eine Richtplananpassung, geplant ist auch eine Beschleunigung des Plangenehmigungsverfahrens. Werde das Potential genutzt, könne mit der Windenergie ein Viertel des Stromverbrauchs der Privathaushalte produziert werden, erklärte der Regierungsrat.

Mit einer Gesetzesanpassung will der Regierungsrat auch dem Bund Hand bieten, im Kanton Luzern ein Gaskraftwerk zu bauen, mit dem Stromengpässe im Winter beseitigt werden könnten. Ein solches Reservekraftwerk könnte in Perlen realisiert werden.

Ein weiteres Thema der Revision des Energiegesetzes ist die Elektromobilität, die für Bewohnerinnen und Bewohnern von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen attraktiver werden soll. Dort müssen Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur ausgerüstet werden. (sda)

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