Regelung der Amtsdauer

Luzerner Regierung will Verlust von Fachwissen in Kommissionen des Kantonsrats bremsen

Nach zwei Amtszeiten müssen Luzerner Kantonsräte ihre Kommission verlassen. Eine angefangene Legislatur zählt dabei ganz. Der Regierungsrat schlägt nun eine Erweiterung auf drei Amtzeiten vor.
Im Vorfeld der Luzerner Kantonsratssessionen leisten die verschiedenen Kommissionen einiges an Vorarbeit.
Foto: Pius Amrein (20. 10. 2025)

PFK, JSK, Ruek: Keine Luzerner Kantonsratssession kommt ohne solche Kürzel aus. Sie stehen für Kommissionen wie zum Beispiel jene für Planung und Finanzen, Justiz- und Sicherheit oder Raumplanung, Umwelt und Energie. Deren Mitglieder wälzen Geschäfte der Regierung und bestimmen mit ihren Anträgen das Ergebnis der Kantonsratsdebatten mit. Das Problem: Kaum haben sich die Mitglieder ein Fachwissen angeignet, müssen sie die Kommisssion wechseln. Denn mit Ausnahme der Aufsichts- und Kontrollkommission, wo die Mitglieder während maximal drei Legislaturen Einsitz haben, ist die Amtsdauer in den Gremien auf zwei Legislaturen beschränkt, wobei eine angefangene Amtszeit ganz zählt.

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