Eine Richterin, die schon lange mit ihrem Arbeitskollegen zusammenlebt, ein Kantonsrat, der nach der Session zur Geschäftsführungssitzung der Luzerner Kantonalbank eilt, oder Kantonsangestellte, die über Nebenjobs in Firmen schweigen, die vom Staat Aufträge erhalten: Das und noch mehr soll im Kanton Luzern per Gesetz nicht mehr möglich sein. Die Regierung hat am Dienstag die neuen Unvereinbarkeitsvorschriften zuhanden des Parlaments präsentiert.
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