Kantonsrat

Luzerner Regierung soll auch auf ihre letzten Kirchenwahlrechte verzichten

Der Luzerner Regierungsrat muss sich mit seinem Verhältnis zur katholischen Kirche befassen. Grund ist eine breit abgestützte Forderung aus dem Kantonsrat, die sogenannten päpstlichen Privilegien abzuschaffen.
Bischof Felix Gmür (links) hat Bildungsdirektor Armin Hartmann am 20. November 2023 die Zustimmung des Papstes zum Verzicht von rund 20 päpstlichen Privilegien mitgeteilt.
Foto: Bild: zvg

Geht es um die Besetzung von Pfarrstellen, kann die Luzerner Regierung seit Jahrhunderten mitreden. Seit dem letzten Sommer verfügt die Exekutive aber nur noch über vier Wahlrechte: für die Kollegiatstifte St. Michael in Beromünster und St. Leodegar in Luzern sowie der Jesuitenkirche Luzern und des Klosters St. Urban. An diesen halte man «angesichts ihrer grossen kulturellen und historischen Bedeutung für den Kanton Luzern» fest, teilte die Regierung Mitte November mit. Was sie nicht schrieb: Die Exekutive setzte damit nur einen Teil dessen um, was der Kantonsrat bereits 2007 gefordert hatte: die Abschaffung aller Wahlrechte, der sogenannten päpstlichen Privilegien.

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