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Kantonsrat
Luzerner Regierung soll auch auf ihre letzten Kirchenwahlrechte verzichten
Der Luzerner Regierungsrat muss sich mit seinem Verhältnis zur katholischen Kirche befassen. Grund ist eine breit abgestützte Forderung aus dem Kantonsrat, die sogenannten päpstlichen Privilegien abzuschaffen.
Geht es um die Besetzung von Pfarrstellen, kann die Luzerner Regierung seit Jahrhunderten mitreden. Seit dem letzten Sommer verfügt die Exekutive aber nur noch über vier Wahlrechte: für die Kollegiatstifte St. Michael in Beromünster und St.
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