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Luzern

Luzerner Regierung hält an Abstimmung vom Sonntag fest

Die Luzerner Regierung informiere im Abstimmungsbüchlein falsch über die Kulturlandinitiativen, haben vier Einsprecher moniert. Die Regierung tritt auf ihre Beschwerde jedoch nicht ein.

Können die 1140 Hektaren Landwirtschaftsland, die sich in einer Bauzone befinden, bei einem Ja zu den Kulturlandinitiativen nicht mehr überbaut werden? Ja, schreibt die Regierung im Abstimmungsbüchlein. Nein, betonen die Initianten, gestützt auf ein Gutachten sowie auf die Einschätzung von Juristen und Agronomen.

Vier Privatpersonen aus der Stadt Luzern haben deshalb in einer am Dienstag eingereichten Einsprache an die Regierung die Verschiebung der auf Sonntag angesetzten Abstimmung verlangt. Ihr Vorwurf: die Regierung informiere die rund 275'000 Stimmberechtigten in der Abstimmungsbotschaft und in einem Erklärvideo auf der Webseite des Kantons falsch.

Einsprachen rund zehn Tage zu spät eingereicht

Die Regierung tritt jedoch aus formellen Gründen nicht auf die Einsprachen der vier Privatpersonen ein, wie sie am Freitagnachmittag mitteilte. Gemäss Stimmrechtsgesetz betrage die Frist, in der Einsprache oder Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden kann, bis zu drei Tage nach Entdecken des geltend gemachten Mangels. Im vorliegenden Fall sei diese Frist spätestens Mitte November abgelaufen – die Einsprachen seien mit Eintreffen am 24. November also verspätet eingereicht worden. Das habe zum Nichteintretensentscheid geführt.

Die Regierung macht aber auch inhaltliche Gründe geltend. So hätten die Einsprecher «keine Sachverhalte vorgebracht, die nicht schon diskutiert und somit den Stimmberechtigten bekannt gewesen» seien. Deshalb finde die Abstimmung vom Sonntag wie geplant statt, heisst es in der Medienmitteilung. In der neunseitigen Begründung, veröffentlicht auf der Webseite des Kantons, geht die Regierung detaillierter auf die vorgebrachten Mängel im Abstimmungsbüchlein ein. So werde auf die Argumente der Initianten eingegangen, und die positiven Aspekte der Volksbegehren würden erwähnt.

Auch die Kritik am Abstimmungsvideo lässt die Regierung nicht gelten. Im Video ist die Rede davon, dass bei einem Ja zu den Initiativen auf dem als Bauzonen deklarierten Landwirtschaftsland «keine neuen Häuser mehr gebaut werden dürften, obwohl sie zonenkonform sind». Laut Regierung kommt dem von nur 3555 Personen angeklickten Video «längst nicht die gleiche Bedeutung» zu wie den Abstimmungsunterlagen, die an 275'000 Stimmberechtigte verteilt worden sind.

Initianten: «Argumente nicht nachvollziehbar»

Für Hasan Candan, Kampagnenleiter der Kulturlandinitiativen, ist die Argumentation der Regierung «nicht nachvollziehbar». Die Einsprecher würden nun die Abstimmung abwarten und dann entscheiden, ob sie ihre Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen. Sagen die Stimmbürger Ja zu den Initiativen, ist dieser Schritt unnötig. Im Falle eines Neins sei das Ergebnis entscheidend dafür, ob das höchste Gericht des Landes angerufen werde, so Candan:

«Je knapper das Resultat ausfällt, desto eher wird die Einsprache weitergezogen.»

Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker würde einem Weiterzug entspannt entgegenblicken. Die Regierung halte sich ans Gesetz und die gängige Praxis, so der SVP-Politiker. «Mängel müssen schnell und nicht erst in der Woche vor der Abstimmung gerügt werden.» Dies vor allem dann, wenn sie schon längst hätten gerügt werden können. Im vorliegenden Fall seien die Einsprachen «eindeutig zu spät eingetroffen».

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