Bundesgericht

Seltene Massnahme: Pädophiler Luzerner wird verwahrt

Ein wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern verurteilter Mann wird verwahrt. Das Bundesgericht bestätigt damit die Einschätzung der Luzerner Behörden. Es handelt sich um die erste neue Verwahrung im Kanton seit mindestens 17 Jahren.
Das Bundesgericht in Lausanne wies eine Beschwerde eines Pädophilen gegen eine Verwahrung ab.
Foto: Symbolbild: Jean-Christophe Bott/Keysteone

Ginge es nur nach der Strafe, wäre der Luzerner seit Sommer 2009 ein freier Mann. Am 27. Juni 2008 hat ihn das Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Dabei gingen die Richter von einer in schwerem Grad verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Mann hatte sich der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gemacht. Er vollzog wiederholt Oralverkehr mit 9- bis 12-Jährigen oder versuchte es. Das Kriminalgericht ordnete zusätzlich eine stationäre therapeutische Massnahme an.

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