Ginge es nur nach der Strafe, wäre der Luzerner seit Sommer 2009 ein freier Mann. Am 27. Juni 2008 hat ihn das Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Dabei gingen die Richter von einer in schwerem Grad verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Mann hatte sich der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gemacht. Er vollzog wiederholt Oralverkehr mit 9- bis 12-Jährigen oder versuchte es. Das Kriminalgericht ordnete zusätzlich eine stationäre therapeutische Massnahme an.
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