Das Kriminalgericht Luzern hat ein Urteil ausgesprochen, das aufhorchen lässt. In erster Linie wegen Tierquälerei soll ein 66-jähriger Mann 13 Monate und 15 Tage ins Gefängnis – unbedingt, also ohne Probezeit. Eine Haftstrafe von weiteren 13 Monaten und 15 Tagen sprach das Gericht bedingt aus. Hinzu kommen eine Geldstrafe von 52'500 Franken und eine Busse von 68'000 Franken. Es ist ein ungewöhnlich hartes Strafmass. Bei Tierquälerei fallen meist nur Bussen, Geldstrafen oder bedingte Freiheitsstrafen an.
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