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Luzern

Luzerner Kriminalgericht verurteilt mutmasslichen Betrüger zu 26 Monaten Freiheitsstrafe

Ein vorgetäuschter Autounfall, fingierte Versicherungen, eine Prostituierte, die nicht hätte arbeiten dürfen. Ein 33-Jähriger hatte viele Ideen, um illegal Geld zu machen. Nun soll er dafür hinter Gitter, ist sich aber keiner Schuld bewusst.

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen heute 33-jährigen Serben zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Sechs Monate davon muss er absitzen – unter anderem wegen mehrfachem Betrug, mehrfacher Gehilfenschaft zum Betrug, Geldwäscherei und Urkundenfälschung.

Am 4. Januar 2010 kollidieren ein Mercedes und ein alter Ford Fiesta bei einer Strassenkreuzung in Littau. An Ort und Stelle füllen die beiden Fahrer das Unfallprotokoll aus. 11'645 Franken wird die Versicherung später zahlen. Zu diesem Zeitpunkt weiss sie nicht: Der Zusammenstoss war gewollt.

Duo manipulierte Kilometerstand des Mercedes

Am Steuer des Mercedes sitzt der damals 24-jährige Beschuldigte. Ein Kollege fährt den Ford. Kurz zuvor hatte dieser eine Haftpflichtversicherung auf den alten Fiesta abgeschlossen hat, der vielleicht noch 500 Franken Wert ist.

Die beiden wollen die Versicherung abzocken. Deshalb haben sie den Kilometerstand des Mercedes manipuliert; von 287 000 auf 121 000 Kilometer. So steht es im Urteil des Kriminalgerichts, das seit Dienstag öffentlich, allerdings nicht rechtskräftig ist.

Versicherung um 164'000 Franken geprellt

Auf 79 Seiten zeichnet die Justiz die Karriere des mutmasslichen Betrügers nach. Die Versicherungsbranche ist das bevorzugte Metier des Mannes, der heute im Kanton Zürich wohnt, allerdings im Raum Luzern aufgewachsen ist und zum Zeitpunkt der Delikte auch hier lebte.

So auch im Juni 2006. Damals gründen ein Schweizer und ein Iraker eine GmbH. Sie soll Versicherungen vermitteln – zumindest auf dem Papier. Die Gründer sind zwei Strohmänner, eingesetzt vom Serben. Drei Wochen später vereinbart die Firma eine Zusammenarbeit mit einer Versicherung aus dem liechtensteinischen Triesen.

Von Juli bis Oktober erhält diese 29 Anträge von Kunden, akquiriert von der neu gegründeten GmbH. Nachdem die ersten Prämien eingegangen sind, zahlt die Versicherung der Vermittlerfirma die Provision aus: 163'617.93 Franken.

Ein Fehler: «In Tat und Wahrheit war keiner der aufgeführten Antragssteller am Abschluss einer Versicherung interessiert», schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Die Anträge waren gefälscht, die potenziellen Neukunden kündigten die Versicherung entweder umgehend wieder oder zahlten die Prämien einfach nicht.

Staatsanwalt forderte drei Jahre Freiheitsstrafe

Auch im horizontalen Gewerbe ist der Beschuldigte aktiv. 2013 betreibt er ein Erotikstudio im zürcherischen Volketswil. Am 2. Oktober führt die Kantonspolizei Zürich eine Litauerin ab, deren Arbeitsbewilligung seit einer Woche abgelaufen ist. Für das Gericht ist klar: Der Serbe hat sich der «Beschäftigung einer Ausländerin ohne Bewilligung» schuldig gemacht.

Mit seinem Urteil von zwei Jahren und zwei Monaten liegt das Kriminalgericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte hatte drei Jahre gefordert, eines davon unbedingt.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch in allen Punkten verlangt. Das aktuelle Urteil will sie nicht akzeptieren, sondern hat Berufung angemeldet.

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