Beschleunigungsgebot

Luzerner Kantonsrichter müssen mildere Urteile sprechen, wenn die Verfahren zu lange dauern

Das Luzerner Kantonsgericht muss in Strafberufungsverfahren seit Anfang 2024 innert zwölf Monaten entscheiden. Dieses Beschleunigungsgebot hat es schon in 27 Fällen verletzt. Als Konsequenz drohen mildere Strafen.
Das Luzerner Kantonsgericht am Hirschengraben in Luzern.
Foto: Dominik Wunderli (30. 5. 2023)

Mehr Fälle, komplexe Verfahren und deutlich mehr Regulierungen setzen dem Luzerner Kantonsgericht zu. Darum soll zum ersten Mal seit 1997 die Zahl der Richterinnen und Richter erhöht werden – um 5 auf 29, wie unsere Zeitung kürzlich berichtet hat. Ein Satz in der Botschaft der Regierung an den Kantonsrat unterstreicht die Dringlichkeit der Aufstockung: «Trotz interner Massnahmen nehmen Pendenzen und Verfahrensdauern zu, wodurch eine gesetzeskonforme Bearbeitung der Fälle, insbesondere in Strafberufungsverfahren, mit den aktuellen Ressourcen nicht mehr gewährleistet ist.»

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