Neue Massnahmen

Luzerner Kantonsrat will Prostituierte besser schützen

Sexarbeitende aus Europa werden künftig zum persönlichen Info-Gespräch verpflichtet. Zudem will der Kanton Luzern bei Bewilligungen und Finanzen genauer hinschauen.
Sexarbeitende aus EU- und Efta-Ländern werden im Kanton Luzern zu einem persönlichen Gespräch verpflichtet, wenn sie eine Arbeitsbewilligung für bis zu 90 Tage beantragen.
Foto: Symbolbild: Jean-Christophe Bott/Keystone

Das Sexgewerbe ist ein Milieu der Verschwiegenheit – und deshalb für die Prostituierten nicht selten gefährlich. Umso wichtiger ist Vertrauen in NGOs oder in die Polizei. Um dieses zu fördern, verpflichtet der Kanton Luzern nun Sexarbeitende aus EU- und Efta-Staaten, persönlich vorzusprechen, sobald sie eine Arbeitsbewilligung für bis zu 90 Tage beantragen. An den Gesprächen können sie von Angehörigen einer Nichtbehördenorganisation, etwa des Luzerner Vereins Lisa, über ihre Rechte, Gesundheit und Anlaufstellen aufgeklärt werden.

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