Das Sexgewerbe ist ein Milieu der Verschwiegenheit – und deshalb für die Prostituierten nicht selten gefährlich. Umso wichtiger ist Vertrauen in NGOs oder in die Polizei. Um dieses zu fördern, verpflichtet der Kanton Luzern nun Sexarbeitende aus EU- und Efta-Staaten, persönlich vorzusprechen, sobald sie eine Arbeitsbewilligung für bis zu 90 Tage beantragen. An den Gesprächen können sie von Angehörigen einer Nichtbehördenorganisation, etwa des Luzerner Vereins Lisa, über ihre Rechte, Gesundheit und Anlaufstellen aufgeklärt werden.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.