Raumplanung

Luzerner Bauern können aufatmen: Bauen von Ställen wird leichter

Güllebehälter gelten nicht als Gebäude: Das machte nach der Luzerner Regierung nun auch der Kantonsrat klar. Negative Auswirkungen bei Gesuchen für den Stallbau sind damit ausgeräumt. Fragezeichen gibt es bei anderen landwirtschaftlichen Bauten.
Nicht alles mit einem «Dach» ist auch ein Gebäude, Silos zum Beispiel.
Foto: Nadia Schärli

Weniger neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen: Das vom Bundesrat erklärte Ziel hat im Kanton Luzern zu Stunk geführt. Denn abgedeckte Güllesilos zählten für die Verwaltung zu den Gebäuden. Weil bis 2030 alle 1200 Silos abgedeckt werden müssen, würde die Zahl der Luzerner Gebäude ausserhalb der Bauzonen stark steigen. Und zwar so stark, dass das vom Bundesrat später auf höchstens zwei Prozent beschränkte Wachstum der Bauten ausserhalb der Bauzonen überschritten würde.

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