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Raumplanung
Luzerner Bauern können aufatmen: Bauen von Ställen wird leichter
Güllebehälter gelten nicht als Gebäude: Das machte nach der Luzerner Regierung nun auch der Kantonsrat klar. Negative Auswirkungen bei Gesuchen für den Stallbau sind damit ausgeräumt. Fragezeichen gibt es bei anderen landwirtschaftlichen Bauten.
Nicht alles mit einem «Dach» ist auch ein Gebäude, Silos zum Beispiel.
Weniger neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen: Das vom Bundesrat erklärte Ziel hat im Kanton Luzern zu Stunk geführt. Denn abgedeckte Güllesilos zählten für die Verwaltung zu den Gebäuden ...