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Fürsorgerische Zwangsmassnahmen
Opfer von Zwangsfürsorge: Luzerner Kantonsrat lehnt Solidaritätsbeitrag ab
Ehemalige Verdingkinder und Anstalts-Versorgte sollten vom Kanton je 25'000 Franken erhalten. Für die Forderung der SP hatten die Bürgerlichen kein Gehör.
Ein Verdingkind mit Bäuerin, aufgenommen im Jahr 1945.
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten vom Kanton Luzern keinen Solidaritätsbeitrag. Der Kantonsrat hat am Montag mit 73 Nein zu 36 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen ein entsprechendes Postulat der Schötzer SP-Kantonsrätin Sarah Bühler-Häfliger abgelehnt ...