23.06.2026, 13:17 Uhr
updateAktualisiert: 23.06.2026, 13:56 Uhr
Silvio Frei
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Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Kanton Luzern seit 1994 gesetzlich verankert. Der erste Planungsbericht zur Gleichstellung (2022–2025) definierte Massnahmen, mit denen der Kanton als Dienstleister, Arbeitgeber und Auftraggeber die Gleichstellung fördern kann. Der zweite Planungsbericht 2026–2030 baut darauf auf und definiert vier Handlungsfelder. Er bilanziert die Umsetzung der bisherigen Massnahmen, bewertet deren Wirkung und leitet daraus neue, konkretere Ziele und Aktivitäten für die kommende Periode ab.
