Luzerner Kantonsgericht

Gericht bestätigt Rückzonung in Vitznau

Die Gemeinde Vitznau hat mit der Rückzonung von Bauland im Gebiet Schwanden in die Landwirtschaftszone einen korrekten Entscheid getroffen. Dies hat das Kantonsgericht Luzern festgestellt, wie es am Freitag mitteilte.
Das Kantonsgericht Luzern hat die Zweckmässigkeit der umstrittenen Rückzonung bejaht. (Archivaufnahme)
Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Gemeinde Vitznau gehört zu jenen Luzerner Gemeinden, welche zu grosse Bauzonenreserven haben, das heisst sie verfügt über mehr Bauland, als sie in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich braucht. Sie muss deswegen 17 Hektaren rückzonen.

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