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Luzern

Journalist bekennt Farbe – und muss zahlen

Ein Heimwehluzerner überklebt das Zürcher Wappen am Autoschild mit einem Luzerner – und wird für diesen Lausbubenstreich ordentlich zur Kasse gebeten.
Das Luzerner Wappen (links) und das Zürcher Wappen (rechts).

Raphael Zemp

«Ich bin der naivste Luzerner, der im Kanton Zürich lebt.» Das sagt ein heute 48-jähriger Journalist und Vater eines Primarschülers gegenüber dem Onlinemedium «Republik». Grund für diese Einschätzung ist ein Lausbubenstreich, der ihm nicht nur eine bedingte Geldstrafe eingebrockt hat (10 Tagessätze à 80 Franken), sondern zudem eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrens- und Anwaltskosten, die in die Tausende gehen.

Es ist die Geschichte eines spät entdeckten Lokalpatriotismus’ und einer Strafverfolgungsbehörde, die wenig Sinn für Humor kennt. Ihren Anfang nimmt sie im vergangenen Mai, als der betroffene Journalist schon seit anderthalb Jahren im Zürcher Exil lebt, ja gar ein Zürcher geworden ist – zumindest auf dem Autoschild.

Niemand bemerkt den Unterschied

Als solcher will er sich aber nicht zu erkennen geben, kauft sich deshalb auf der Fahrt in die Innerschweiz zu seinen Eltern in einem Einkaufszentrum ein acht Franken teures Kleberset. Darin enthalten ist auch ein Luzerner Wappen, das just so gross ist, wie jenes auf dem Nummernschild. «Ein dem Original verblüffend ähnliches Replikat», hält die «Republik» fest.

So ähnlich, dass die erklebte Luzerner Identität vorerst niemandem auffällt. Weder den Kollegen, die der Journalist explizit darauf hinweisen muss, noch Polizeipatrouillen. Selbst in der Fahrzeugkontrolle fliegt das frisierte Nummernschild nicht auf.

Erst Bagatelle, dann wird ermittelt

Das ändert sich erst Anfang Juni, als auf einer Einkaufsfahrt nach Deutschland die Wechselnummer abfällt. Den Verlust meldet der Journalist umgehend bei den Behörden – die sich zwei Wochen später prompt melden. Das Schild sei ihnen zugestellt worden. Er möge doch bitte vorbeikommen. Es gäbe ein Problem.

«Missbrauch von Ausweisen und Schildern» heisst dieses in der Sprache der Juristen. Ein Tatbestand des Strassenverkehrsgesetzes. Reden die Polizisten angesichts des «irregeleiteten Lokalpatriotismus’» (Worte des Gesetzesbrechers) erst von einer Bagatelle, die wohl eine Busse von nicht mehr als 200 Franken zur Folge haben werde, nimmt schon bald daraufhin die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland Ermittlungen auf. Das, weil der Heimwehluzerner den Sticker in Winterthur aufgeklebt hat.

Nach einer zweiten Einvernahme hört der Wappenüberkleber monatelang nichts, bis schliesslich ein Strafbefehl ins Haus flattert. Nach Beratung mit seinem Anwalt entscheidet sich der Journalist, diesen zu akzeptieren und nicht vor Gericht zu ziehen. Zu gross die Angst vor den Umtrieben und zusätzlichen Kosten.

Fazit: Der Lausbubenstreich aus Lokalpatriotismus hat nicht nur mehrere Tausend Franken gekostet, sondern dem zuvor unbescholtenen Journalisten zudem einen Eintrag ins Strafregister beschert. Immerhin: Zwei Jahre nach Ausstellung des Strafbefehls wird dieser wieder gelöscht.

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