Ladenschlussgesetz

Kantonsrat legt längere Öffnungszeiten für Luzerner Hofläden vorerst auf Eis

Mitte, FDP und GLP wollen das Ladenschlussgesetz auf Schnellladestationen mit Shops ausweiten. Darum müssen sich Hofläden weiterhin ans strenge Ladenschlussgesetz halten.
Nicht allzu grosse «Buure»- oder Hofläden sollen künftig von 5 bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen.
Foto: Bruno Kissling
(19. 8. 2024)

Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag einen Entscheid getroffen, der die auf den 1. April 2026 vorgesehene Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes verhindert. Die Mehrheit von Mitte, FDP und GLP will nämlich neu auch an Schnellladestationen angeschlossene Verkaufsgeschäfte vom Gesetz ausnehmen und ihnen längere Öffnungszeiten von 5 bis 22 Uhr erlauben. Der Entscheid fiel mit 63 zu 50 Stimmen deutlicher aus als in der vorberatenden und von Guido Müller (SVP, Ebikon) präsidierten Kommission für Wirtschaft und Abgaben, wo das Stimmenverhältnis 7 zu 6 lautete.

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