Die Dermatologin, die Zahnärztin oder die Hausärztin: Sie haben nicht nur ein «Dr. med.» im Titel, sondern wie alle Ärzte mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung grundsätzlich die Pflicht, Notfalldienst zu leisten. Diesen Dienst konnten sie im Kanton Luzern bisher auf zwei Arten wahrnehmen: Entweder helfen sie in der Notfallabteilung des Spitals aus oder sie sind tags, nachts, an Wochenenden und Feiertagen auf Abruf bereit. Manche Ärzte, vor allem im Luzerner Hinterland, nehmen beide Dienste wahr. Die Einsätze könnten unterschiedlicher nicht sein: Im Spitalnotfall müssen Dutzende Patienten mit allerlei Verletzungen und Krankheiten versorgt werden. Bei den nächtlichen Einsätzen geht es vor allem um das Ausstellen von Totenscheinen oder das Einweisen von Menschen mit akuten psychischen Erkrankungen. Selten stehen auch Haus- und Heimbesuche an.
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