Vorstoss eingereicht

Luzerner GLP will Steuerabzug für Pendler kürzen

Der maximal mögliche Fahrkostenabzug soll im Kanton Luzern von derzeit 6500 auf 3300 Franken sinken. Das könne helfen, die Finanzierungslücke bei der Verkehrsinfrastruktur zu schliessen, argumentiert die GLP.
Pendlerinnen und Pendler in einem Angestelltenverhältnis können im Kanton Luzern aktuell Fahrkosten von bis zu 6500 Franken von den Steuern abziehen.
Foto: Symbolbild: Pius Amrein

Demnächst ist es wieder so weit: Kanton und Wohnsitzgemeinde fordern von den Steuerpflichtigen Auskünfte zu Einkünften und Vermögen ein. Unselbstständig Erwerbende können in der Steuererklärung ihre Fahrkosten zum Arbeitsort und zurück nach Hause abziehen. Im Kanton Luzern ist für das Benutzen von Auto oder ÖV ein Abzug von bis zu 6500 Franken möglich. Zu viel, meint die GLP. Und fordert auf 2028 eine Angleichung an das Niveau der direkten Bundessteuer, wo aktuell ein Maximum von 3300 Franken abgezogen werden kann.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-