04.02.2026, 11:00 Uhr
updateAktualisiert: 04.02.2026, 15:42 Uhr
Alexander von Däniken
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Demnächst ist es wieder so weit: Kanton und Wohnsitzgemeinde fordern von den Steuerpflichtigen Auskünfte zu Einkünften und Vermögen ein. Unselbstständig Erwerbende können in der Steuererklärung ihre Fahrkosten zum Arbeitsort und zurück nach Hause abziehen. Im Kanton Luzern ist für das Benutzen von Auto oder ÖV ein Abzug von bis zu 6500 Franken möglich. Zu viel, meint die GLP. Und fordert auf 2028 eine Angleichung an das Niveau der direkten Bundessteuer, wo aktuell ein Maximum von 3300 Franken abgezogen werden kann.
