notifications
Luzern

Luzerner Finanzdirektor bestätigt: Beiträge sind nicht in jedem Fall à fonds perdu

Zuerst Härtefallgelder erhalten, dann Gewinne verbuchen: Kommt es bei den Unternehmen zu solchen Fällen, verlangt der Kanton Luzern den Hilfsbetrag zurück. Aus Fairness gegenüber den Steuerzahlern, begründet Finanzdirektor Reto Wyss.
Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss, hier beim Seetalplatz in Luzern.  (Bild: Pius Amrein (Emmenbrücke, 2. Juni 2021))

Alexander von Däniken

Spätestens seit der Coronakrise sind die drei französischen Wörter ein stehender Begriff: à fonds perdu. Unternehmen, die behördlich schliessen mussten, oder einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent gegenüber der Vorkrisenzeit verzeichnen, erhalten finanzielle Hilfe, ohne das Geld zurückzahlen zu müssen. Eigentlich. Unsere Zeitung hat nun aber von Firmenchefs anderes gehört. Demnach müssen Unternehmen, die im selben Jahr einen steuerbaren Jahresgewinn erzielen, in dem sie einen A-fonds-perdu-Beitrag erhalten haben, diesen Gewinn bis maximal in der Höhe der staatlichen Hilfe zurückzahlen.

Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss bestätigt auf Anfrage: Diese Regelung habe der Bund, der für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 5 Millionen Franken zuständig ist, per 1. April eingeführt. Der Kanton Luzern, zuständig für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 5 Millionen Franken, habe am 19. Juni nachgezogen. «Damit haben wir – gemeinsam mit den Branchen- und Wirtschaftsvertretern – subsidiär zum Bund gehandelt und bei den Unternehmen für gleiche Bedingungen gesorgt.» Allerdings berücksichtigt der Bund nur einen allfälligen Gewinn in diesem Jahr, der Kanton hingegen in diesem und im letzten Jahr. Bei der Härtefallhilfe sei es schon von Anfang an nicht um die Deckung der Gewinne, sondern der Fixkosten gegangen, betont der CVP-Regierungsrat. Auch sei der Kanton gegenüber den Steuerzahlern verpflichtet, haushälterisch mit dem Geld umzugehen.

«Wir haben schon Bemerkungen erhalten, ob wir mit den Firmen nicht zu grosszügig sind.»

Begriff als Unterscheidungsmerkmal vom Kredit

Trotzdem: Von «à fonds perdu» kann streng genommen nicht gesprochen werden, wenn Firmen jetzt in der zweiten Jahreshälfte so gut wirtschaften, dass sie die Staatshilfe zurückzahlen müssen. Laut Wyss hat sich der Begriff vor allem deshalb etabliert, weil lange zwischen zwei Hilfen unterschieden worden ist: à fonds perdu für behördlich geschlossene Betriebe, Kredite für Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die bedingte Gewinnrückführung ist laut dem Finanzdirektor grosszügig. Denn: «Die Unternehmen können wie bei jeder ordentlichen Besteuerung ordentliche Abschreibungen tätigen.» Dazu würden Ausgaben für Corona-Schutzmaterial zählen, aber auch Entschädigungen fürs Personal.

Trotz dieser Abzugsmöglichkeiten geht Wyss davon aus, dass einige Unternehmen einen Gewinn verbuchen werden können. Bleibe nach der Rückzahlung der Härtefallhilfe etwas übrig, profitiere schliesslich das ganze Unternehmen davon. «Wir haben sogar schon vor Wochen Anfragen erhalten, wie die Unternehmen die Härtefallhilfe freiwillig zurückzahlen können, weil sie bis Ende Jahr von einem Gewinn ausgehen.» Doch das dürften Ausnahmen bleiben, wie Reto Wyss einräumt. Der überwiegende Teil an Unternehmen, der Härtefallmassnahmen erhalten hat, werde es schwer haben, schon in diesem Jahr in die Gewinnzone zu kommen. Dann ist die staatliche Hilfe auf jeden Fall à fonds perdu.

Kommentare (0)