Strafbefehl

Lozärner Fasnacht: Technoparty-Betreiber bestraft wegen illegalem Getränkeverkauf

Der Strafbefehl betrifft die vergangene Fasnacht und ist insofern bemerkenswert, weil viele Wagengruppen Getränke anbieten. Entscheidend ist eben, wie man es macht.
Blick auf den Wagen der Monkey’s beim KKL während der letzten Fasnacht.
Foto: zvg

Über den Fasnachtswagen der Partyorganisation Monkey's, der jeweils auf dem Europaplatz logiert, ist schon das eine oder andere geschrieben worden. Zuletzt äusserte sich der Luzerner Regierungsrat dazu. In einem Beschluss hielt er fest, dass die Monkey's für die gesteigerte Nutzung des öffentlichen Raums keine Gebühr bezahlen müssen – so wie andere Fasnachtsgruppen auch. Zudem sei bei mehreren Kontrollen an der Fasnacht 2024 kein illegales Wirten festgestellt worden.

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