Geht es bei Vernehmlassungen zu neuen Gesetzen um Geld, schaut der Verband der Luzerner Gemeinden jeweils besonders genau hin. Das gilt auch beim Luzerner Einführungsregelwerk zum Bundesgesetz über den Umweltschutz, zu dem am Freitag die Vernehmlassungsfrist abgelaufen ist. Der Verband macht in seiner Stellungnahme kein Hehl daraus, was er vom Vorschlag der Regierung zur Neuregelung der Ausfallkosten für die Sanierung von Altlasten hält: nichts. Und damit ist der mächtige Verband nicht allein.
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