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Luzern

Wikon holt seine Schüler zurück

Über 50 Jahre gingen einige Wikoner Primarschüler in Reiden zur Schule. Nun wird diese Regelung gegen deren Willen aufgehoben – aus Kostengründen. Eine Beschwerde beim Regierungsrat brachte nichts.
Die Container beim Pestalozzischulhaus in Reiden, wo einige der Wikoner Schüler bisher zur Schule gingen.Bild: Pius Amrein (16. August 2018)

Ernesto Piazza

Vier Primarschüler des Weilers Hintermoos (Gemeinde Wikon) müssen im kommenden Jahr den Unterricht in Wikon besuchen. Seit 1967 passierte dies in Reiden. Dafür bezahlte der Nachbar aktuell jährlich rund 50'000 Franken.

Der Wikoner Gemeinderat hat nämlich Anfang 2017 einen Grundsatzentscheid gefällt. Dieser besagte: Die neu einzuschulenden Kinder vom Hintermoos sollen künftig in Wikon den Kindergarten und die Primarschule besuchen (Artikel vom 3. März 2017). Jetzt geht die Exekutive noch einen Schritt weiter: Der Gemeinderat hebt den bestehenden Schulkreis mit Reiden auf.

«Über den Entscheid zutiefst erschüttert»

Davon ist einerseits Alissia Kaufmann (5. Klasse) der Familie Hodel Kaufmann und andererseits Lara (4. Klasse), Anina (1. Klasse) und Laurin (Kindergarten) der Familie Scheidegger betroffen. «Wir Eltern sind über diesen Entscheid wütend, bestürzt und zutiefst erschüttert», erklärt Carmen Hodel Kaufmann. Erst am Mittwoch war sie von ihrem Anwalt über die abgelehnte Verwaltungsgerichtsbeschwerde informiert worden. Scheideggers erhielten den negativen Bescheid gar einen Tag später – und damit nur kurz vor Beginn des neuen Schuljahres.

Zu dem rechtlichen Schritt hatten sich die beiden Parteien entschieden, weil der Gemeinderat mit Schreiben vom 10. April die Eltern von Alissia Kaufmann informierte, die Kosten für den ausserkommunalen Schulbesuch ihrer Tochter nicht mehr zu übernehmen. Bevor sich Alissia – gesetzlich vertreten durch ihre Mutter – mit der Beschwerde an den Regierungsrat wandte, hatte sie am 8. Mai bereits einen negativen Bescheid von der Bildungskommission Wikon erhalten. Dorthin war sie am 12. April mit einem Gesuch um Schulkreiswechsel gelangt. Den hatte das Gremium trotz Verfügung zurückgezogen. Hodel sagt: «Man ist darauf gar nicht eingetreten.» Das sei ein schwerer Verfahrensfehler. Gemeindepräsident René Wiederkehr (FDP) ist sich bewusst: «Das war sicher unglücklich.»

Kein Anspruch auf freie Wahl der Schule

Doch das Urteil stützt die Wikoner Bildungskommission sowie den Gemeinderat insofern, dass kein gesetzlicher Anspruch bestehe, dass die Gemeinde unter allen Umständen Steuergelder einsetzen müsse. Also, dass Lernende eine Primarschule ihrer Wahl besuchen könnten. Im vorliegenden Fall bestehe auch kein Anspruch auf Bewilligung des Schulkreiswechsels. Und es sei Wikon zuzustimmen, dass eine Beschulung der Beschwerdeführerin im eigenen Schulhaus deutlich günstiger als der weitere Besuch der Schule in Reiden sei. Doch hier setzt Hodel an: «Der Gemeinderat scheint den Schwerpunkt der Sparmassnahmen sehr einseitig zu setzen und verwendet den Rotstift vor allem bei unseren Kindern. Der Regierungsrat scheint diese Haltung ebenfalls zu goutieren.»

Letztlich erweise sich die Massnahme als zumutbar, so das Urteil. «Es ist der grundsätzlich altersgerecht entwickelten Beschwerdeführerin zuzumuten, sich in eine neue Klasse zu integrieren.» Dazu entgegnet Hodel: «Der Gemeinderat möchte das Hintermoos einbinden. Bereits im Februar 2017 sicherte man uns zu, für jede Familie, sofern nötig, eine individuelle Lösung zu suchen.» Leere Versprechungen, sagt sie: «Nichts wurde eingehalten. Wir fühlen uns nicht ernst genommen. Zudem ist wenige Tage vor Schulbeginn noch nicht klar, wie der neue Stundenplan aussieht, wer die Lehrer und die Mitschüler sind.» Stand heute werden die Familien das Urteil nicht weiterziehen. «Den Wechsel können wir bis am 13. September hinauszögern.» Alissia dürfte wohl nochmals nach Reiden gehen, auch um sich zu verabschieden. Wiederkehr sagt: «Ich kann alle Seiten verstehen.» Er glaubt aber: «Es ist ein Entscheid, auf dem man aufbauen kann.»

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