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Luzern

Werkhof Udligenswil: Enteignungsverfahren ist eingeleitet

Für den Bau des neuen Werkhofs will die Gemeinde eine bestehende Abwasserleitung nutzen. Doch sie liegt mit zwei privaten Grundeigentümern im Clinch.
So soll der Werkhof in Udligenswil aussehen. Visualisierung: PD

Hugo Bischof

Die Ampeln für den Bau des neuen Werkhofs in der Geeriallmend Udligenswil stehen auf Grün. Die Detailplanung ist abgeschlossen. Das Baugesuch wurde eingereicht. Ein Hindernis gibt’s aber noch. Es betrifft die Abwasser-Erschliessung. Zwar könnte dafür eine bestehende Abwasserleitung genutzt werden. Diese gehört aber zwei privaten Landeigentümern.

Der Gemeinderat wäre bereit, für die Nutzung dieser Leitung eine Entschädigung zu leisten. Über deren Höhe konnte aber trotz intensiver Gespräche keine Einigung erzielt werden. Laut dem Gemeinde-Informationsblatt «Uedliger» hat der Gemeinderat deshalb jetzt ein Enteignungsverfahren eingeleitet.

Forderung «keinesfalls nachvollziehbar»

Man habe durch ein Fachbüro eine Kostenschätzung zur Einkaufsumme ausarbeiten lassen, sagt der Udligenswiler Bauvorsteher Marco Zgraggen (CVP): «Das Angebot ist fair und entspricht den üblichen Richtlinien bei der Bewertung solcher Werke.» Die Forderung der Grundeigentümer liege jedoch «in einem Bereich, welcher für den Uedliger Steuerzahler keinesfalls nachvollziehbar wäre». Laut Zgraggen ist der Gemeinderat noch immer für Gespräche offen: «Wir wären bereit, eine Entschädigung in der Höhe der damaligen Erstellungskosten abzüglich einer Altersentwertung zu leisten.» Angaben zu den betroffenen Grundeigentümern könne er derzeit leider keine machen, sagt Zgraggen. Ebenso wenig zu den Zahlen.

Zuständig für die Erteilung des Enteignungsrechts ist der Regierungsrat. Die kantonale Schätzungskommission legt die Entschädigungssumme fest. Der Enteignungsentscheid des Regierungsrats könnte beim Kantonsgericht angefochten werden. Wird die Enteignung als solche angefochten, könnte sich der Bau bis zur Rechtskraft des Entscheids verzögern.

Im Falle des Werkhofs rechnet Zgraggen aber mit keiner Verzögerung. Der Grund dafür: «Das Schätzungsverfahren inklusive allfälliger Rechtsmittelverfahren wird in der Regel erst nach Inbesitznahme des betroffenen Grundeigentums abgewickelt.» Die Gemeinde und die privaten Grundeigentümer könnten sich so nach Baubeginn über die Höhe der Entschädigung einigen.

Verzögerung wegen Einsprachen möglich

Eine Verzögerung des Baubeginns könnte es aus einem anderen Grund geben – wegen allfälliger Einsprachen. Der Udligenswiler Gemeinderat rechnet damit, dass es solche geben wird, «da es bis heute Widerstand von einigen wenigen direkt Betroffenen zum geplanten Projekt gibt», sagt Zgraggen. Das Baugesuch liegt bis 15. Oktober im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf. In dieser Zeit können noch Einsprachen eingereicht werden. Ob der Werkhof wie ursprünglich geplant schon im Frühling 2019 eröffnet werden kann, ist daher noch nicht sicher.

Zgraggen zeigt sich aber auch in dieser Hinsicht zuversichtlich: «Sachlich entspricht der geplante Neubau den Bauvorschriften.» Auch was die Kosten für das neue Gebäude betrifft, rechnet er nicht mit einer Überschreitung. Die Udligenswiler Bevölkerung hatte für den Neubau des Werkhofs im Juni 2017 einen Sonderkredit von 2,93 Millionen Franken bewilligt. Die SVP hatte vor der Abstimmung vergeblich beantragt, den Kredit abzulehnen und das Projekt zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückzuweisen. Das Projekt weise noch erhebliche funktionelle Mängel auf und müsse baulich optimiert werden, lautete damals die Kritik.

Auch SVP kann jetzt mit dem Projekt leben

Doch inzwischen sind die Differenzen behoben. «Mit dem jetzt aufliegenden Projekt können wir gut leben», sagt Daniel Keller, Kantonsrat und Präsident der SVP Udligenswil sowie Mitglied der Ortsplanungskommission Udligenswil. «Zentral ist für uns, dass es ein Salzsilo geben wird. Damit sind die Zeiten vorbei, in denen Mitarbeiter 50 Kilogramm schwere Salzsäcke herumtragen mussten.»

Im geplanten Mehrzweckgebäude sollen neben dem Ökihof auch der Werkdienst und die Feuerwehr untergebracht werden. Um die Anwohner vor Lärm zu schützen, sind Niederflur-Container vorgesehen.

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