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Luzern

Eklat bei der Jagd: Nun legt sich ein Luzerner Bauer vor Kantonsgericht mit den Jägern an

Wegen falsch parkierter Autos von Jägern soll ein Landwirt einer Luzerner Landgemeinde handgreiflich geworden sein. Vor dem Kantonsgericht haben sich nun erstmals auch die Privatkläger geäussert.

«Im Nachhinein betrachtet hätte ich damals besser die Polizei gerufen.» Der 57-jährige Bauer aus einer Luzerner Landgemeinde schüttelt den Kopf. Als Beschuldigter sitzt er am Montag vor drei Kantonsrichtern, erzählt zum x-ten Mal, wie es an jenem Novembertag 2017 zum Eklat mit der örtlichen Jagdgesellschaft gekommen ist.

Weil Schnee angekündigt war, wollte der Bauer mit seinem Sohn Siloballen von einem Platz in den Stall räumen. Ferner sollte ein Gerüst geliefert werden. Doch sowohl vor den Siloballen wie auch beim Abladeort fürs Gerüst standen Autos von Jägern, die auf Treibjagd waren.

Landwirt streitet Handgreiflichkeiten ab

Klar ist: Der Bauer ging in der Folge auf mehrere Jäger zu und bat sie, umzuparkieren. Strittig ist, ob es dabei zu Handgreiflichkeiten kam. Nein, sagt der Landwirt. Das Gegenteil behaupten unter anderem ein Jagdgast und ein Jagdpächter. Fakt ist: Das Bezirksgericht Willisau hat den Bauern und dessen 24-jährigen Sohn im letzten Sommer schuldig gesprochen. Den Vater unter anderem wegen versuchter Nötigung und Störung des Jagdbetriebs. Der Sohn soll Gehilfenschaft geleistet haben. Diese Vorwürfe wollten die beiden nicht auf sich sitzen lassen.

Der Anwalt des Bauern verlangte einen Freispruch; ebenso der Sohn, der sich selbst verteidigte. Im Urteil der Vorinstanz sei der Grundsatz «in dubio pro reo» – im Zweifel für den Angeklagten – «mit Füssen getreten worden», sagte der Anwalt. Vor allem die Aussagen des Jagdgastes, ein Polizist, seien wenig glaubhaft. Dieser behauptete, der Bauer habe seine Jagdwaffe ergriffen. Doch Fingerabdrücke fand man keine. Auch will der Jagdgast sein Gewehr an eine Buche angelehnt haben.

«Doch dort gibt es keine Buchen.»

Dem Jagdpächter wiederum soll der Landwirt einen Schlag ins Knie verpasst haben. Laut dem Bauern ist dies «himmeltraurig gelogen». Wegen Hüftproblemen könne er den Fuss gar nicht dermassen heben. Sein Anwalt resümierte: Was die Jäger vorgetragen hätten, sei «nicht hieb- und stichfest. Mich erinnert dies an das vielbesagte Jägerlatein.»

Anwalt der Jagdgesellschaft pocht auf Verurteilung

Erstmals äusserten sich am Prozess auch die Privatkläger – vor Ort waren am Montag der Obmann der Jagdgesellschaft und der involvierte Jagdpächter. Ihr Anwalt verlangte eine Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils, das «trotz des bagatellhaften Charakters der Vorfälle» sorgfältig begründet sei. Zwar würden Sachbeweise fehlen. Es gebe aber auch keinen Grund, weshalb die Jäger falsche Anschuldigungen hätten machen sollen. Der Bauer hingegen hege einen Groll gegen die Jagdgesellschaft, weil ihn diese rausgeworfen habe. Daher habe er ein Motiv: Er wolle nicht, dass in seiner Nähe weiterhin gejagt werde.

Das Urteil des Kantonsgerichts wird schriftlich eröffnet.

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