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Luzern

Tötungsdelikt St.Urban – Gericht ordnet stationäre Massnahme für Täter an

Der Mann, der in der Klinik St.Urban seinen betagten Zimmernachbarn umgebracht hat, kommt nicht frei. Für das Luzerner Kantonsgericht ist der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung erfüllt, der Angeklagte ist aber schuldunfähig.

In der psychiatrischen Klinik St.Urban hat im April 2017 ein Patient seinen 85-jährigen Zimmergenossen derart massiv geschlagen, dass dieser an den Folgen der Gewalteinwirkung gestorben ist. Das Luzerner Kantonsgericht hat für den Beschuldigten nun eine stationäre therapeutische Massnahme für die Dauer von drei Jahren angeordnet. Der 36-jährige Mann aus dem Kosovo ist schuldunfähig und daher nicht strafbar. Er hat laut dem Urteil des Kantonsgerichts, das im Dispositiv vorliegt, den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung erfüllt.

Der Beschuldigte hat den 85-Jährigen aus Todesangst geschlagen, wie er an der Verhandlung vom 12. Januar 2021 aussagte. Er litt zum Tatzeitpunkt an paranoider Schizophrenie. Sein Verteidiger beantragte, ihn vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freizusprechen und dass eine ambulante Behandlung angeordnet wird.

Seit Januar 2018 befindet sich der Beschuldigte in stationärer Behandlung in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden. Das Luzerner Kriminalgericht ordnete für ihn im Januar 2020 eine stationäre Massnahme wegen vorsätzlicher Tötung an. Die Verteidigung des dreifachen Familienvaters reichte damals Berufung ein.

Das Kantonsgericht hat das Urteil des Kriminalgerichts bestätigt. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Gegen den ehemaligen Chefarzt sowie gegen den diensthabenden Arzt wurden Anzeigen wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung eingereicht. Das Verfahren gegen den ehemaligen Chefarzt wurde eingestellt.

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