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Luzern
Stadt Luzern scheitert mit Beschwerde vor dem Kantonsgericht
Die Stadt Luzern hat im Zusammenhang mit der kantonalen Aufgaben- und Finanzreform eine juristische Niederlage erlitten. Das Kantonsgericht hat ihre Beschwerde gegen den Härteausgleich abgewiesen.
Die Stadt war wegen der zu erwartenden finanziellen Mehrbelastungen eine Gegnerin der AFR18. Gerichtlich ging sie gegen die darauf beruhende Finanzausgleichsverfügung für das Jahr 2021 vor.
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