Luzern

Stadt Luzern scheitert mit Beschwerde vor dem Kantonsgericht

Die Stadt Luzern hat im Zusammenhang mit der kantonalen Aufgaben- und Finanzreform eine juristische Niederlage erlitten. Das Kantonsgericht hat ihre Beschwerde gegen den Härteausgleich abgewiesen.
Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Stadt war wegen der zu erwartenden finanziellen Mehrbelastungen eine Gegnerin der AFR18. Gerichtlich ging sie gegen die darauf beruhende Finanzausgleichsverfügung für das Jahr 2021 vor.

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