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Luzern

Raumplanung: Jetzt liegt der Ball beim Kanton Luzern

Nachdem der Bundesrat einen Einzonungsstopp für diverse Kantone verfügt hat, darf auch Luzern keine Bewilligungen mehr erteilen. Kanton und Gemeinden sind nicht zufrieden, trotzdem geben sie sich optimistisch.
Momentan können Einzonungen im Kanton Luzern von der Regierung nicht mehr bewilligt werden. (Symbolbild: Corinne Glanzmann, Nottwil, 29. Juli 2017)

Matthias Stadler

Ab kommendem Mai können sieben Kantone kein Bauland mehr einzonen. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Betroffen vom Entscheid ist auch der Kanton Luzern. Hier wurde die Freigrenze bei der Mehrwertabgabe zu hoch angesetzt. Will heissen, wenn Landwirtschaftsland zu Bauland umgezont wird, gewinnt dieses meist stark an Wert. Diesen Mehrwert müssen die Kantone neu mit mindestens 20 Prozent abschöpfen. Luzern wollte diese Mehrwertabgabe erst ab einem Betrag von 100'000 Franken erheben, ähnlich wie der Kanton Tessin. Diese Grenze sei aber zu hoch, urteilte das Bundesgericht.

Nun muss der Kanton über die Bücher: Es dürfen keine Einzonungen mehr bewilligt werden, bis die Grenze der Mehrwertabgabe reduziert worden ist. Die Luzerner Behörden sind nicht erfreut über diese Nachricht: «Wir erachten das vom Bundesrat nun beschlossene Einzonungsmoratorium als ungerechtfertigt», erklärt Thomas Buchmann, Departementssekretär des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. Es sei «nicht nachvollziehbar». Die seit 2018 geltende Regelung sei aus Sicht des Kantons zweckmässig und mit dem Wortlaut im Raumplanungsgesetz vereinbar.

Verunsicherung bei den Gemeinden

Auch beim Verband Luzerner Gemeinden (VLG) stösst das Moratorium auf Unverständnis. Fabian Peter, zuständig für den Bereich Bau, Umwelt und Wirtschaft und designierter Luzerner Regierungsrat, findet es «übertrieben, dass man wegen eines Details ein Einzonungsmoratorium verhängt». Der Bund wisse schon länger, wie das kantonale Gesetz aussehe und habe lange nichts unternommen.

Eine Tragödie sei es jedoch nicht. «Es löst bei den Gemeinden zwar Verunsicherung aus», doch sei der Kanton am Erarbeiten einer Lösung. Die entsprechende Botschaft liegt vor. Über die Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes wird der Kantonsrat voraussichtlich in der Sommer- und Herbstsession befinden. «Wenn alles nach Plan läuft und die Änderung im Parlament durchkommt, kann die Luzerner Regierung per Ende dieses Jahres wieder grünes Licht für Einzonungen geben», sagt Fabian Peter.

Einzonungen können nach wie vor eingegeben werden

Für die Bevölkerung und Gemeinden sei es nun wichtig zu wissen, dass die Arbeiten nicht gestoppt werden müssen. «Um- und Aufzonungen sind nicht betroffen. Einzonungen können nach wie vor eingegeben werden, die Gemeinden können ebenfalls immer noch darüber befinden. Einzig der Regierungsrat kann diese momentan nicht abschliessend bewilligen», sagt Peter.

Der Einzonungsstopp tangiert laut den Behörden nicht viele Dossiers: «Es sind sehr wenige Gemeinden vom Einzonungsstopp betroffen», sagt Thomas Buchmann. Fabian Peter ergänzt: «Schwerwiegende Konsequenzen gibt es momentan keine.»

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