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Luzern

Prämienverbilligung: Urteil des Bundesgerichts belastet Luzerner Gemeinden

Das Urteil des Bundesgerichts hat auch Auswirkungen auf die Gemeinden im Kanton Luzern – sie mussten hohe Rückstellungen bilden. Ausserdem führen nicht budgetierte Mehrkosten im laufenden Jahr zu Herausforderungen.
Die Gemeinde Emmen rechnet damit, dass sie 2019 bis zu 280'000 Franken mehr an die Prämienverbilligung zahlen muss. (Bild: Boris Bürgisser, 23. Januar 2019)

Roseline Troxler

Die Sparübung bei der Prämienverbilligung war rechtswidrig. Dies ist seit Ende Januar bekannt (wir berichteten). Der Entscheid entlastet Familien mit tiefen und mittleren Einkommen. Das Urteil hat aber auch finanzielle Auswirkungen auf den Kanton Luzern und die Gemeinden. Rückwirkend wird die Einkommensgrenze für die individuelle Prämienverbilligung angehoben, will heissen: Die Einkommensgrenze für Prämienverbilligung liegt neu bei 78'154 statt 54'000 Franken.

Die Mehrausgaben werden zwischen Kanton und Gemeinden hälftig aufgeteilt. Die Regierung rechnete Anfang Februar damit, dass 25 Millionen Franken zusätzlich ausgeschüttet werden. Inzwischen steht fest, welche Rückstellungen die Gemeinden bilden mussten.

Mehrbelastungen für das Jahr 2019 nicht budgetiert

Armin Hartmann, beim Verband der Luzerner Gemeinden für die Finanzen zuständig, sagt: «Die Gemeinden müssen für die Jahre 2017 und 2018 zuhanden der Rechnung 2018 rund 8,65 Millionen Franken zurückstellen.» Ausserdem rechnet der Verband für das Jahr 2019 mit Mehrbelastungen von 3,5 Millionen Franken. Diese wurden von den Gemeinden nicht budgetiert. Wie viel die Gemeinden zahlen, ist abhängig von der Zahl der Einwohner. «Es ist also keine Gemeinde überproportional betroffen», sagt Hartmann. Für das Jahr 2017 liegt der Beitrag pro Einwohner für die Rückstellungen bei 11,85 Franken, für das Jahr 2018 bei 9,25 Franken. Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat die Gemeinden angewiesen, diese Zahlen zu verwenden.

Das Urteil bedeutet vor allem für jene Gemeinden, die beim Budget 2019 ein Minus ausweisen oder in den letzten Jahren massiv sparen mussten, eine besondere Herausforderung. Dies zeigt eine Umfrage bei einigen Gemeinden. So sagt etwa der Emmer Gemeinderat Thomas Lehmann, Leiter der Direktion Soziales und Gesellschaft: «Aufgrund der durch den Kanton angegebenen Kosten dürften die Mehrkosten für das Jahr 2019 für die Prämienverbilligung bei zirka 260'000 bis 280'000 Franken liegen.» Diese Mehrkosten würden zwangsläufig Auswirkungen auf die budgetierten Zahlen haben. Es werde sich zeigen, ob diese Mehrkosten für das aktuelle Jahr im Budget aufgefangen werden können oder nicht. «Im Worst Case wird das publizierte Ergebnis für 2019 um die Mehrkosten reduziert, was dann zwangsläufig zu einem negativen Ergebnis führen dürfte.» Für die Jahre 2017 und 2018 hat Emmen zu Lasten der Rechnung 2018 Rückstellungen für die Prämienverbilligung in der Höhe von 640'000 Franken gebildet. Hinzu kommen 11'000 Franken Verwaltungskosten.

Ebikon rechnet laut Gemeinderätin Susanne Troesch-Portmann damit, dass Ende Jahr ein höheres Minus resultiert als budgetiert. Bereits vor der Bekanntgabe des Urteils prognostizierte die Gemeinde für das aktuelle Jahr ein Defizit von 2,45 Millionen Franken, was dem grössten Aufwandüberschuss aller Gemeinden entspricht. Für die Jahre 2017 und 2018 hat die Gemeinde einen Betrag von 300'000 Franken abgegrenzt. Ähnlich sieht die Situation in Wolhusen aus, wo bereits vor der Ankündigung ein Budget mit einem Aufwandüberschuss von gut 453'000 Franken präsentiert wurde. Hinzu kommen nun voraussichtlich Mehrkosten von 40'000 Franken, wie Gemeindepräsident Peter Bigler sagt. Ausserdem wurden auch in Wolhusen Rückstellungen von gut 90'000 Franken gebildet. Auch die Gemeinde Altwis ist finanziell nicht auf Rosen gebettet. Gemeindepräsident Hans Elmiger erläutert: «Das Urteil führt sicherlich dazu, dass das Budget 2019 nicht eingehalten werden kann. In welcher Grössenordnung dieses überschritten wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen.» Er rechnet mit einer Überschreitung zwischen 4000 und 7000 Franken.

«Gemeinden mussten Vorgaben sofort umsetzen»

Armin Hartmann sagt zur Situation der Gemeinden: «Natürlich ist diese Mehrbelastung ärgerlich. Doch es handelt sich um ein Gerichtsurteil, weshalb die Gemeinden die Vorgaben sofort umsetzen mussten.» Freuen dürfen sich auf der anderen Seite zwischen 5000 und 10'000 Familien, die wieder durch Prämienverbilligung entlastet werden. Die angefragten Gemeinderäte rechnen damit, dass die Zahl der Gesuche künftig aufgrund der neuen Einkommensgrenze anziehen wird.

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