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Luzern

Pädophiler Toiletten-Filmer zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt

Ein Mann aus dem Kanton Luzern hat Nachbarmädchen heimlich auf der Toilette gefilmt und an einem FKK-Strand in Österreich nackte Kinder fotografiert. Für diese und weitere Vergehen verurteilte ihn das Kriminalgericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe.

(sda) Der 52-Jährige muss sich der mehrfachen Pornografie, der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte sowie des unbefugten Beschaffens von Personendaten verantworten. Der Vollzug wird zugunsten einer Therapie aufgeschoben. 47 Tage sass der Beschuldigte in Untersuchungshaft - diese werden ihm angerechnet.

Aufmerksam auf ihn wurden die Strafverfolger 2014, als Interpol nach einem Mann aus dem Kanton Luzern suchte, auf den eine Email-Adresse registriert war, über die 2011 verbotenes kinderpornografisches Bildmaterial ausgetauscht worden war. In der Folge wurde der dreifache Vater zweimal festgenommen. Es kam immer mehr belastendes Material zum Vorschein, etwa auf einem USB-Stick, der beim Dampfabzug versteckt war.

Zum einen suchte er zwischen 2011 und 2015 im Internet nach verbotener Kinderpornografie, lud diese herunter, konsumierte sie und machte sie anderen zugänglich. Auch verfasste und verschickte er einen kinderpornografischen Text mit dem Titel "Das rote Bettsofa" über Erlebnisse auf einem Campingplatz und stellte Fotos von nackten Kindern online, die er heimlich an einem FKK-Strand in Österreich geschossen hatte. Im Internet betrieb er zudem aktiv ein Forum, auf dem er sich mit anderen Nutzern über den Missbrauch von Kindern austauschte.

Beim Haus-Hüten Familienfotos kopiert

Zum anderen filmte der Beschuldigte zwei Nachbarmädchen, als sie bei ihm auf die Toilette gingen. Dazu verwendete er eine Kamera in Kugelschreiberform. Damit nicht genug: Als er das Haus der Familie des einen Mädchens hütete, kopierte er eine CD mit Familienfotos und erstellte zusammen mit den Videosequenzen eine Collage.

Ein Gutachter attestierte dem Mann eine heterosexuelle Pädophilie. Mit dem Internetforum habe er "Selbsttherapie" betreiben wollen, sagte der Beschuldigte, der nach eigenen Angaben als Kind missbraucht worden war.

Sein Verschulden wird als mittelschwer eingestuft. So sei es nicht zu sogenannten "Hands on"-Delikten an Kindern gekommen. Ein Verdacht des Kindsmissbrauchs erhärtete sich nicht. Dazu waren die beiden Nachbarmädchen und zwei Töchter des Mannes einvernommen worden.

Dass die Freiheitsstrafe vollzogen wird, hat allerdings mit der ungünstigen Prognose zu tun. Langfristig sei die Wahrscheinlichkeit für Rückfälle höher als für Rückfallfreiheit.

Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande. Der Verurteilte schuldet dem Gericht über 34'000 Franken Verfahrenskosten.

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