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Luzern

Nun ist klar, wann die Luzerner Psychiatrie in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird

Der Luzerner Regierungsrat hat die ersten Statuten für die Aktiengesellschaften des Luzerner Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie beschlossen. In der Botschaft wird auch definiert, wann die Auslagerungen erfolgen sollen.
Die Luzerner Psychiatrie in St. Urban soll per Mitte 2022 in eine Aktionsgesellschaft umgewandelt werden.
(Bild: Pius Amrein)

Roseline Troxler

Das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie werden von selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt. Dem revidierten Spitalgesetz hat der Luzerner Kantonsrat Ende Jahr in erster und im Januar dann in zweiter Lesung klar zugestimmt. Gegen die Umwandlung waren die Linken.

Die beiden Unternehmen bleiben auch nach der Änderung der Rechtsform zu 100 Prozent im Besitz des Kantons Luzern. Nun hat der Luzerner Regierungsrat die Statuten für die Aktiengesellschaften beschlossen. Er legt diese in einer Botschaft vor, die er am Dienstag publiziert hat. Das Kantonsparlament wird noch darüber befinden können.

Zeitpunkt wird in Botschaft genauer ausgeführt

Offen war bis anhin, wann die Luzerner Psychiatrie (Lups) umgewandelt wird. Erst im Januar war bekannt geworden, dass die Umwandlung des Spitals und der Psychiatrie zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen soll. Den genaueren Zeitpunkt kannten damals nur die Mitglieder der kantonsrätlichen Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask). In der nun veröffentlichten Botschaft zu den Statuten wird der Zeitpunkt der Umwandlung genauer definiert:

«Die Rechtsformänderung des Luzerner Kantonsspitals wird auf Mitte 2021 angestrebt, jene der Luzerner Psychiatrie auf Mitte 2022.»

Noch im vergangenen Januar war der Zeitpunkt für die Auslagerung unklar. Dort wurde für die Lups noch der Zeitpunkt «spätestens per 1. Januar 2023» genannt.

Anpassung drängt wegen Fusion mit Kantonsspital Nidwalden

Die Zeit drängt vor allem für das Luzerner Kantonsspital, da die Holdingstruktur Bedingung für die geplante Fusion mit dem Kantonsspital Nidwalden ist. Das Kantonsspital Nidwalden wird kommendes Jahr zur Tochtergesellschaft der Luzerner Kantonsspital AG.

Ebenfalls nächstes Jahr sollen die Angestellten von Psychiatrie und Kantonsspital in getrennten Abstimmungen über einen gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) befinden können. Lehnt das Personal den GAV ab, würde das heutige Personalrecht als Übergangslösung weiter gelten (wir berichteten).

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