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Luzern

Junger Verurteilter kassiert 18 Monate bedingt

Sie waren zu dritt unterwegs. Die Jugendlichen fackelten ein Bienenhaus ab und verwüsteten ein Clubhaus. Nun liegt das rechtskräftige Urteil vor.
(Pius Amrein)

Sandra Monika Ziegler

«Das ist ein Schuss vor den Bug», sagte der Verteidiger des Angeklagten zur bedingten Freiheitsstrafe. Der heute 22-Jährige war mit seinen zwei Kumpanen Anfang 2018 auf Verwüstungstour. Er wurde als Mittäter wegen mehrfacher Sachbeschädigung und der mehrfachen Brandstiftung verurteilt. Zu seinen Taten sagte er an der Verhandlung: «Ich war jünger und blöder und habe gar nicht an die Konsequenzen gedacht.»

Auf ihrer Verwüstungstour setzten die drei Jungs ein Bienenhaus am Waldrand in Brand und zerstörten in einem Clubhaus Inventar und Mobiliar. Der Sachschaden beträgt knapp 59'000 Franken. Der Verurteilte zeigte sich reuig und war geständig. Er akzeptiert die Zivilforderungen dem Grundsatz nach.

Sinnlose Zerstörungswut

Im schriftlichen Urteil hält das Luzerner Kriminalgericht fest: «Der Beschuldigte handelte in einer sinnlosen Zerstörungswut, nachdem er zusammen mit seinen Mittätern Alkohol konsumiert hatte.» Es habe weder einen konkreten Anlass für die Handlungen gegeben, noch bestand ein Bezug zwischen den Tätern und den geschädigten Personen. Das Strafmass von 18 Monaten bedingte Haft sei tat- und schuldangemessen.

Der Mann ist ein Ersttäter und so steht im Urteil: «Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte sich nicht bewähren würde, liegen nicht vor.» Deshalb wird der Vollzug der Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Das Urteil ist rechtskräftig.

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