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Luzern

Luzerner Kriminalgericht: Holländer verletzt Mann mit Brotmesser am Hals

Ein 33-Jähriger hat in Luzern eine Gruppe mit einem Messer angegriffen und führte einem Luzerner eine Schnittwunde zu. Die Staatsanwältin beantragt für versuchte vorsätzliche Tötung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Unruhig sitzt der Beschuldigte am Freitag am Luzerner Kriminalgericht. Der holländische Staatsbürger (33), geboren in Afghanistan, hat am 13. April 2018 in Luzern eine Gruppe von vier Personen mit einem Brotmesser angegriffen. Dabei verletzte er einen Mann am Hals.

Die Staatsanwältin beantragte für versuchte vorsätzliche Tötung eine Freiheitsstrafe, die «je nach mittelschwerer oder leichter Verminderung der Schuldfähigkeit» maximal fünf Jahre lang sein soll. Der Mann habe den Tod des Opfers in Kauf nehmen müssen. Beim Beschuldigten wurde bei seiner ersten Einreise in die Schweiz 2014 paranoide Schizophrenie festgestellt. Zum Zeitpunkt der Tat war er alkoholisiert und es wurde eine schizophrene Störung diagnostiziert.

Die Staatsanwältin beantragte, die Strafe zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben. Der Beschuldigte solle sich dieser in Holland unterziehen, wo er lebe und verankert sei. «Nur eine Freiheitsstrafe reicht nicht aus. Das Rückfallrisiko ist zu gross, wenn die Krankheit unbehandelt bleibt», führte sie aus.

«Ich habe noch nie ein Messer benutzt»

Der Beschuldigte äusserte sich via Dolmetscher. Seinen Zustand beschrieb er so: «Ich habe Stress und Angst. Weil ich unschuldig im Gefängnis sitze.» Er sei froh, wenn das Ganze beendet werde. «Ich bin kein Verbrecher, ich benutzte noch nie ein Messer. Ja, ich habe einen Fehler gemacht, aber ich habe den Mann nicht verletzt. Da war kein Blut.» Bei der Verletzung handelte es sich um eine vier Zentimeter lange und 0,5 Zentimeter tiefe Schnittwunde.

Der Mann, der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet, glaubt, man bestrafe ihn, weil er Muslim sei. «Ich wurde beschimpft.» Einer habe gerufen: «Verschwinde Ausländer.» So eilte er zur Wohnung seines Bruders, bei dem er wohnte, und kam mit dem Messer zurück. Während er sich laut Anklage auf das Opfer stürzte und mit dem Messer zustach, beschreibt der Verteidiger eine andere Szene. «Es war ein Handgemenge, bei dem mein Mandant mit dem Messer fuchtelte. Er wollte nur die Leute zur Rede stellen. Dabei kam es zu einem zufälligen Treffer. Es war nicht ein bewusst ausgeführter Stich, mehr ein Schlag.»

Der Beschuldigte habe geglaubt, dass die Leute Pistolen hatten und ihn angreifen wollten. «Was eine Fehleinschätzung war.» Der Verteidiger stellte das Gutachten in Frage, das «keine Grundlage für eine stationäre Massnahme ist. Mein Mandant war in der Situation überfordert und handelte falsch. Es war keine versuchte Tötung.» Eine Strafe von höchstens 12 Monaten sei angebracht. Das Urteil wird schriftlich eröffnet.

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