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Luzern

Kommission unterstützt die Teilrevision Gesundheitsgesetz

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates spricht sich in erster Beratung einstimmig für die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes aus. Insbesondere für die Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen bei den Bewilligungen und der Aufsicht sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Palliativversorgung gibt es Lob.

(dvm) Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ist in der Kommission unbestritten, wie es in einer Mitteilung der GASK heisst. Mit der Teilrevision werde eine rechtliche Basis für Massnahmen zur Erhöhung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit geschaffen.

Man unterstütze die inhaltliche und sprachliche Angleichung des Gesundheitsgesetzes an das Bundesrecht, sodass für alle Berufe im Gesundheitswesen eine einheitliche und transparente Vollzugsgrundlage besteht. Die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht in der Naturheilpraktik sei aufgrund einer schweizweit einheitlich geprüften Ausbildung angezeigt. Ebenso erachtet die Kommission die Einführung einer neuen Bewilligungspflicht für Gruppen- oder Praxisgemeinschaften als sinnvoll. Dies verpflichte die Betreiber der Praxen zur Einhaltung der notwendigen gesundheitspolizeilichen Vorgaben und ermögliche deren wirksamen Beaufsichtigung.

Besonders positiv wertet die GASK die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine ergänzende Gesundheitsversorgung, insbesondere zur Verbesserung der Palliativversorgung. Ein spezialisierter mobiler Palliativ-Care-Dienst soll gemeinsam durch den Kanton und die Gemeinden finanziert werden, so die Kommission weiter.

Die erste Beratung der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes findet voraussichtlich in der Septembersession 2020 des Luzerner Kantonsrates statt.

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