Roger Rüegger
Das Luzerner Kantonsgericht hat das Urteil des Bezirksgericht Willisau gegen den Springreiter Paul Estermann grösstenteils bestätigt. Dies teilte das Kantonsgericht am Mittwochmorgen mit. Es spricht den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig, begangen gegenüber dem Pferd «Castlefield Eclipse».
Das Kantonsgericht spricht eine bedingte Geldstrafe von 105 Tagessätzen aus. Zudem hat der Beschuldigte 80 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Vorfall ereignete sich im April 2016.
Das Bezirksgericht Willisau hatte den Beschuldigten mit Urteil vom 20. November 2019 wegen mehrfacher Tierquälerei schuldig gesprochen und ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4000 Franken bestraft. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung beim Kantonsgerichts.
Bezüglich zweier Vorfälle gegenüber dem Pferd «Lord Pepsi», welche ihm im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 angelastet wurden, wird der Beschuldigte freigesprochen.
Das Urteil des Kantonsgerichts wurde den Parteien schriftlich und im Dispositiv eröffnet. Es ist daher nicht rechtskräftig. Das Kantonsgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich begründen und zusammen mit einer ausführlichen Medienmitteilung publizieren.
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