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Luzern

Kanton Luzern: Bevölkerung soll Vorrat von 50 Masken pro Person anlegen – ID-Pflicht für Clubs wird eingeführt

Der Kanton Luzern gab am Freitag an einer Medienkonferenz die neusten Informationen rund um seinen Pandemieplan bekannt. Auch ist klar, was bei einem lokalen Ausbruch passieren soll.
Die Luzerner Regierungsraete Guido Graf und Reto Wyss sowie der Leiter Gesundheitsversorgung Kanton Luzern, Christos Pouskoulas, an der Medienkonferenz. (Bild: Urs Flüeler / KEYSTONE)

Alexander von Däniken

0, 3, 2, 6, 3, 0, 4: Das sind nicht die Lottozahlen, sondern die Coronaneuansteckungen der letzten Tage im Kanton Luzern. Verglichen mit Zürich klingt das harmlos. Doch ein «Superspreader-Event», eine Party mit zu vielen Besuchern oder ein unvorsichtiger Ferienrückkehrer – und die Zahlen steigen exponentiell. Der Luzerner Regierungsrat weiss um die Gefahr. «Wir wollen eine zweite Welle unbedingt verhindern», sagte Gesundheitsdirektor Guido Graf (CVP) am Freitag vor den Medien.

Zum Start der Sommerferien und zwei Wochen, nachdem der Bund die Hauptverantwortung für Massnahmen an die Kantone delegiert hat, präsentierten Graf und Regierungspräsident Reto Wyss (CVP) folgende zwei Massnahmen:

  • Die Bevölkerung soll sich pro Kopf einen Vorrat von 50 Hygienemasken zulegen. Auch Desinfektionsmittel sollen genügend vorhanden sein. Beides ist laut Christos Pouskoulas, dem stellvertretenden Kantonsarzt, im Detailhandel vorhanden.
  • Clubs und Bars mit Tanzmöglichkeit müssen ab heute von ihren Gästen einen Ausweis verlangen. Zudem müssen Name, Vorname, Postleitzahl, Handy-Nummer, E-Mail-Adresse und Zeit des Ein- und Austritts aus dem Lokal aufgenommen werden. Die Betreiber müssen die Handynummer stichprobenweise und bei mindestens 20 Prozent der Gäste überprüfen. Damit reagiert der Regierungsrat auf die Vorkommnisse in Zürich, wo gefälschte Angaben kursierten. «Wir werden die Clubs und Bars kontrollieren», kündigte Graf an. Er appellierte auch an die Gäste: «Es ist nicht in Ordnung, in eine Bar oder in einen Club zu gehen, wenn man sich krank fühlt.» Das gelte auch für die Angabe von falschen Kontaktdaten oder das Veranstalten von illegalen Partys.

Contact Tracing: In 60 Tagen 60 Personen isoliert

Das Angeben der Kontaktdaten dient dem Contact Tracing; also der Rückverfolgung, mit welchen Personen ein Infizierter engen Kontakt hatte. Das Contact Tracing führt die Lungenliga Zentralschweiz für den Kanton Luzern durch, genau wie in Zug und Schwyz. Der Personaleinsatz könne entsprechend flexibel erfolgen, wie Christos Pouskoulas erklärte: «Derzeit klären wir die möglichen Kapazitäten ab.» Seit Wiederaufnahme des Contact Tracings am 4. Mai mussten im Kanton Luzern 60 Personen in Isolation und 195 in Quarantäne.

Das Contact Tracing erlaubt dem Kanton, bei Bedarf gezielt lokale Massnahmen zu treffen. Denn täglich wird überprüft, wo Neuinfektionen aufgetreten sind; und zwar wohnort- und arbeitsortbezogen. Laut Stabschef Vinzenz Graf hat sich der kantonale Führungsstab mit verschiedenen Szenarien befasst. Je nach Lage können ein Betretungsverbot und Quarantäne verfügt werden – bis zum Lockdown eines Quartiers oder eine Gemeinde.

Müsste zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus unter Quarantäne gestellt werden, bräuchte es folgende Massnahmen: Information, Absperren und Zutrittskontrolle, Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten und Hygieneartikeln, Entsorgung, Home Testing (etwa durch die Spitex), Transporte zum Arzt oder ins Spital.

Kantonaler Führungsstab kann Ressourcen bei Bedarf hochfahren

Allein für dieses Beispiel müssten mehrere Organisationen aufgeboten werden. Der Aufwand bei einem Quartier- oder Gemeindelockdown wäre entsprechend höher. Noch hat der Führungsstab die personellen Ressourcen nicht wieder hochgefahren, es gelte aber Bereitschaft.

Auch ein Grossbetrieb könnte unter Quarantäne gestellt werden, falls sich ein Corona-Ausbruch wie beim deutschen Fleischverarbeiter Tönnies ereignet. Zumindest bis gestern gab es seitens Kanton Entwarnung: Alle Schlachthöfe sind am Donnerstag kontrolliert worden – alle halten die Abstands- und Hygienemassnahmen ein. Das gilt auch für alle anderen bis jetzt kontrollierten Betriebe, wie Guido Graf feststellte.

Er und Reto Wyss appellieren an die Bevölkerung, sich an die Massnahmen zu halten. Dazu gehört auch die Maskentragpflicht im ÖV. Diese wird vom Luzerner Regierungsrat begrüsst – der Bund hat sie gestern konkretisiert: Auf Schiffen muss auch auf dem Aussendeck eine Schutzmaske getragen werden.

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