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Luzern

Heimatschutz wehrt sich vor Bundesgericht gegen Abriss des Gewerbegebäudes Tribschen Luzern

Das CSS-Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse 51 in der Stadt Luzern ist als Gebäude von «besonderer Bedeutung» aufgeführt. Deshalb ziehen der Innerschweizer und Schweizer Heimatschutz ihre Beschwerde gegen den Abriss vor das höchste Gericht weiter.
Das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse 51 in Luzern wurde vom Architekten Carl Mossdorf entworfen und 1933 fertiggestellt. (Bild: Pius Amrein (lz) / Luzerner Zeitung, (Luzern,12. August 2020))

(pjm) Wenn es nach dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern ginge, sollte das Gewerbegebäude Tribschen zum Abriss freigegeben werden. In einer Medienmitteilung gab der Innerschweizer Heimatschutz (IHS) nun jedoch bekannt, zusammen mit dem Schweizer Heimatschutz (SHS) ihre Beschwerde gegen den Abriss-Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Der IHS begründet diesen Schritt damit, dass das 1933 im Stil des Neuen Bauens errichtete Gebäude im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung als von «besonderer Bedeutung» klassifiziert wurde. Diese höchste Stufe umfasse dabei ein «generelles Abbruchverbot».

Nach Ansicht der Heimatschutzverbände bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit des Verfahrens, das zum Abriss-Entscheid führte. So seien ungenügende Abklärungen und Feststellungen getroffen sowie keine externen Fachgutachten von den Vorinstanzen eingefordert worden. «Es fand keine wirkliche Interessenabwägung statt», heisst es in der Mitteilung der Verbände. Deshalb lasse man das Urteil des Kantonsgerichts nun vom Bundesgericht überprüfen. Überdies bemängelt die IHS die fehlenden gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen.

Was halten die Verbände von der Idee, das Gebäude zu verschieben?

Der Luzerner Rechtsanwalt und Kunstmäzen Jost Schumacher trat vor kurzem mit einer neuen Idee zur Rettung des Gewerbegebäudes Tribschen an die Öffentlichkeit. Er schlägt vor, das Gebäude um 60 Meter zu verschieben. Damit könnte die benachbarte CSS den von ihr geplanten Erweiterungsbau auf dem heutigen Standort des Gewerbegebäudes realisieren. Was halten die Verbände von dieser Idee? «Unsere Priorität ist zurzeit eine andere», sagt dazu Stefan Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Heimatschutzes. Das Baudenkmal wurde am jetzigen Standort gebaut und soll deshalb auch hier erhalten werden. Dafür setzen wir uns ein.» Eine Verschiebung bezeichnet Kunz als «Ultima Ratio, falls es wirklich keine andere Lösung gibt».

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