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Luzern

Illegale Wegweiser an Strassenlaternen müssen weg

Obwohl Schilder von Privaten an Strassenlaternen eine Bewilligung benötigen, drücken Gemeinden oft ein Auge zu. Jetzt aber schaltet sich der Kanton ein – wegen Rostschäden.
Schilderwald in Kriens an der Abzweigung Luzerner-/Alpenstrasse. Nur die bewilligten Wegweiser dürfen hängen bleiben. (Bild: hor (7. April 2021))
Noch ein Schilderwald in Kriens, diesmal bei der Busschleife. Nur die bewilligten Wegweiser dürfen hängen bleiben. (Bild: hor (7. April 2021))

Roman Hodel

 

Ihr Licht bedeutet Sicherheit und begleitet uns etwa auf dem Weg nach Hause: Strassenlaternen erfüllen eine wichtige Funktion. Darüber hinaus sind sie noch aus einem anderen Grund praktisch – an ihr hängen nicht selten Schilder, die den Weg zu einer Bäckerei oder Beiz weisen. Eigentlich bräuchte es dafür eine Bewilligung. Doch oft drücken die Gemeinden ein Auge zu, wenn Private einen Wegweiser montieren.

Nun aber werden in verschiedenen Kommunen nicht bewilligte Schilder an Strassenlaternen entlang von Kantonsstrassen auf Anordnung der kantonalen Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (VIF) entfernt – in den kommenden Wochen wird dies beispielsweise in Rothenburg, Marbach, Hasle, Wolhusen oder auch in der Stadt Kriens so gehandhabt.

Grund: Im Rahmen der periodischen Kontrolle hat die VIF festgestellt, dass die Strassenlaternen da und dort Rost angesetzt haben. Dieser muss aus Sicherheitsgründen weg und anschliessend folgt ein Neuanstrich. Viele der Roststellen gehen zurück auf eine unsachgemässe Montage von Wegweisern durch Private. VIF-Abteilungsleiter Andreas Heller betont aber:

«Durch die regelmässige Inspektion der Objekte alle fünf Jahre besteht zu keinem Zeitpunkt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko.»

Alle abmontierten Wegweiser landen bei der Dienststelle VIF und werden dort vor der Entsorgung maximal ein Jahr lang gelagert. «Die Frist ist rechtlich notwendig, ansonsten könnte der Kanton zur Zahlung der Schilder herangezogen werden», erklärt Heller und fügt an: «Grundsätzlich sind die Schilder nicht im Eigentum der Strassenbehörde, sondern gehören jener juristischen oder natürlichen Person, welche diese angebracht hat.»

Zwar könnte gemäss Heller jede Person, welche eine nicht bewilligte Signalisation montiert hat, für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes in die Pflicht genommen werden: «Dies wäre aber wohl im vorliegenden Fall über das Ziel hinausgeschossen.»

Ähnlich argumentiert die Stadt Kriens, welche am Montag auf ihrer Website über die Entfernung der Schilder informiert hat. Sprecher Benedikt Anderes sagt:

«In den allermeisten Fällen stören die Schilder nicht. Deshalb wurden sie bisher geduldet.»

Nun aber will der Kanton in Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung der Strassenlaternen Klarheit schaffen. Wer übrigens Schilder montiert hat und auf Nummer sicher gehen will, «darf» diese gemäss Anderes in den nächsten Tagen auch selber abmontieren.

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