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Ebikon

Arzt und Coronaskeptiker kämpft weiter für seine Berufsausübungsbewilligung

Weil er sich in seiner Praxis nicht an die Schutzmassnahmen gehalten hat, wurde einem Arzt die Bewilligung zur Ausübung des Berufs entzogen. Das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts ficht er nun an.

Der Fall des massnahmenskeptischen Ebikoner Arztes beschäftigt die Justiz weiter. Er zieht das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts weiter, wie sein Anwalt auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt. Andreas Heisler wehrt sich damit gegen den vorsorglichen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung durch die kantonale Dienststelle Gesundheit und Sport. Per 10. Februar hatte diese dem Arzt die Bewilligung entzogen, weil er die Schutzmassnahmen in seiner Praxis nicht umgesetzt habe. Das Kantonsgericht stützte diesen Entscheid. Nun geht der Fall weiter ans Bundesgericht.

Nähere Angaben zum Weiterzug des Urteils macht der Anwalt des Arztes nicht. Somit bleibt offen, mit welchen Argumenten er versucht, den Entzug der Berufsausübungsbewilligung abzuwenden. Sein Interesse ist derweil offensichtlich: Durch den vorsorglichen Entzug der Berufsausübungsbewilligung kann der Arzt seiner Arbeit nicht mehr selber nachgehen. Für seine Praxis hat er einen anderen Arzt gefunden.

Der Arzt hat sich immer wieder gegen die Maskenpflicht ausgesprochen, weil er darin keinen Nutzen im Kampf gegen das Coronavirus sieht. Die Maskenpflicht galt auch in seiner Praxis nicht. Zudem soll er willkürlich Maskendispense ausgestellt haben.

Das Kantonsgericht zeigte in seinem Mitte April veröffentlichen Urteil auf, dass der Arzt wiederholt gegen die Coronamassnahmen verstossen hat. Er habe ein Schutzkonzept eingereicht, sich aber nicht daran gehalten. Auch stellte die Polizei im Januar fest, dass die Praxis trotz einer behördlich angeordneten einwöchigen Schliessung offen war. Das Kantonsgericht hielt fest: Da mildere Massnahmen zu keinem Erfolg geführt hätten, sei der vorsorgliche Entzug der Bewilligung zulässig.

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