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Luzern

Die Eichwäldli-Liegenschaften im Baurecht abgeben? Für den Stadtrat ist das keine Option

Der Vorschlag der Wohnbaugenossenschaft GWI zum Erhalt der Eichwäldli-Bauten fällt bei der Luzerner Stadtregierung durch.
Die Liegenschaften am Murmattweg 2. (Bild: Pius Amrein (Luzern, 24. November 2020))
Die Stadtluzerner Baudirektorin Manuela Jost.
(Bild: Boris Bürgisser)

Stefan Dähler

Stefan Dähler

Um den Erhalt der Liegenschaften am Murmattweg beim Eichwäldli zu sichern, soll die Stadt Luzern das Areal einer Baugenossenschaft im Baurecht abgeben. Diesen Vorschlag macht die Wohnbaugenossenschaft GWI dem Stadtrat (wir berichteten). Dieser will bekanntlich die Liegenschaft abreissen lassen.

Daran ändert der Vorschlag der GWI nichts, sagt Baudirektorin Manuela Jost (GLP) auf Anfrage. «Wir haben die Abgabe des Areals im Baurecht für 10 Jahre bereits mit einem bautechnischen und juristischen Gutachten prüfen lassen.» Diese hätten gezeigt, dass für einen längerfristigen Erhalt verschiedene Massnahmen wie eine Neufundation nötig wäre. Sonst bestünde Einsturzgefahr. «Die dafür nötigen Arbeiten hätten Kosten im Millionenbereich zur Folge», sagt Jost. Die Schätzung der GWI, die mit rund 50'000 Franken für den Erhalt der Gebäude während 10 Jahren rechnet, sei für die Stadt nicht nachvollziehbar. Allein die notwendigen Messungen zur Gebäudesicherheitsüberwachung würden sich über zehn Jahre auf 350'000 Franken aufsummieren.

Aufgrund des schlechten Zustands der Eichwäldli-Liegenschaften sei eine Abgabe im Baurecht finanziell unverhältnismässig und aus Haftungsgründen unverantwortlich, bilanziert Jost. Das Käselager an der Industriestrasse, das die GWI als Beispiel anführt, sei vom baulichen Zustand her nicht vergleichbar.

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