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Luzern

Bienenhalter und Kanton Luzern einigen sich auf Höhe der Beiträge für die Tierseuchenkasse

Der Kanton wollte den Beitrag der Imker von null auf fünf Franken pro Bienenvolk erhöhen. Dagegen haben sich die Imker gewehrt – mit Erfolg.

Diese Nachricht dürfte die Luzerner Imkerinnen und Imker freuen: Der Luzerner Imkerverband und der kantonale Veterinärdienst haben sich über die Höhe der Beiträge für die Tierseuchenkasse geeinigt. Das schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung.

Im Mai 2020 hatten die Pläne der Luzerner Regierung bei den Bienenhaltern für Ärger gesorgt. Denn diese hat beschlossen, dass die Imker wieder Beiträge an die Tierseuchenkasse leisten müssen. Zuvor waren sie seit 2012 von dieser Pflicht befreit. Hintergrund ist die Finanzierung der Tierseuchenkasse. Weil deren Bestand zehn Millionen Franken nicht überschreiten soll und der Kassenbestand vor rund zehn Jahren am oberen Limit lag, wurden die Imker von der Beitragspflicht befreit.

Mittlerweile ist die Situation genau umgekehrt: Der Kassenbestand wäre ohne Gegenmassnahmen unter die Mindestlimite von acht Millionen Franken gefallen. Die Imker sollten also wieder ihren Beitrag leisten und jährlich fünf Franken pro Bienenvolk einzahlen. Vor 2012 hatten sie noch einen Franken pro Volk bezahlt. Mit dem Geld werden Tierseuchen bekämpft, von denen neben anderen Tieren auch Bienen betroffen sein können.

Grundbeitrag von 20 Franken

Der Unmut der Imker über diese Erhöhung führte auch zu einem Vorstoss des St.Urbaner CVP-Kantonsrats Thomas Grüter. Er wollte von der Regierung wissen, wie sie diese happige Erhöhung begründet. Die Imker ihrerseits verwiesen auf den volkswirtschaftlichen Nutzen der Imkerei im Kanton Luzern, die jährlich rund zwölf Millionen Franken Wertschöpfung generiere.

Nun haben sich die Wogen geglättet. Eine Arbeitsgruppe des Verbandes der Luzerner Imkervereine (LVI) hat einen neuen Vorschlag ausgearbeitet und ist mit dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst in Verhandlung getreten. Das Resultat liegt nun vor: Neu muss jede Imkerei einen jährlichen Grundbeitrag von 20 Franken für die Tierseuchenkasse leisten. Für jeden Bienenstand werden vier Franken pro Jahr erhoben.

Neue Regel bereits in Kraft

Simon Gisler, Präsident des Imkervereins Sursee und Leiter der Arbeitsgruppe des VLI, zeigt sich in der Mitteilung des Kantons zufrieden: «Angesichts des hohen gesellschaftlichen Nutzens, welche die Bienen durch ihre Bestäubungsleistung erbringen, freuen wir uns, hier eine gemeinsame Lösung gefunden zu haben.» Auch CVP-Kantonsrat Thomas Grüter hat bei der Ausarbeitung des neuen Vorschlags mitgewirkt. Er sagt: «Gerade in der direkten Diskussion mit dem Veterinärdienst Luzern konnte ein guter gemeinsamer Nenner gefunden werden.»

Die neue Regelung ist bereits in Kraft getreten. Der Regierungsrat hat die Anpassung der kantonalen Tierseuchenverordnung bereits am 12. März verabschiedet, wie es in der Mitteilung heisst.

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