Finanzpolitik

Luzerner Gemeinden werden ihre Steuerfüsse noch länger nicht splitten können

Unterschiedliche Steuerfüsse für Firmen und natürliche Personen sind den Luzerner Gemeinden seit 1922 untersagt. Eine schnelle Aufhebung des Verbots ist nicht in Sicht – die Regierung will im nächsten Jahr erst einmal analysieren und prüfen.
Die Luzerner Gemeinden müssen für natürliche und juristische Personen zwingend den gleichen Steuerfuss festlegen.
Foto: Symbolbild: zvg

Die Steuerbelastung für Firmen ist im Kanton Luzern so tief, dass selbst Rechtsbürgerliche von weiteren Senkungen Abstand nehmen – sowohl auf Kantonsstufe als auch in der Stadt Luzern. Stattdessen wollen sie den Hebel bei den natürlichen Personen ansetzen und nur für sie den Steuerfuss senken.

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