Seit diesem Jahr sind sie in Kraft, die neuen Vorgaben des Bundes an die Kantone bei der Prämienverbilligung. Jeder Kanton muss jetzt innerhalb von knapp vier Jahren neu festlegen, welchen Anteil die Prämie am Einkommen der Versicherten mit Wohnort im Kanton höchstens ausmachen darf. Die Luzerner Regierung hat darum eine Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes aufgegleist und darin auch weitere Massnahmen vorgesehen. Unter anderem plante die Exekutive, die Steuererklärung als Anspruchsvoraussetzung zu streichen.
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