Gesetzesänderung

Luzerner Regierung rudert zurück: Steuererklärungspflicht für Prämienverbilligungen bleibt

Wer im Kanton Luzern eine Verbilligung der Krankenkassenprämie beantragt, muss auch weiterhin eine Steuerklärung einreichen. Der Regierungsrat kommt dafür Gesuchstellern entgegen, die ihre Steuererklärung nachreichen.
Über ein Viertel der Bevölkerung im Kanton Luzern nimmt aktuell eine Prämienverbilligung in Anspruch.
Foto: Symbolbild: Jean-Christophe Bott/Keystone

Seit diesem Jahr sind sie in Kraft, die neuen Vorgaben des Bundes an die Kantone bei der Prämienverbilligung. Jeder Kanton muss jetzt innerhalb von knapp vier Jahren neu festlegen, welchen Anteil die Prämie am Einkommen der Versicherten mit Wohnort im Kanton höchstens ausmachen darf. Die Luzerner Regierung hat darum eine Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes aufgegleist und darin auch weitere Massnahmen vorgesehen. Unter anderem plante die Exekutive, die Steuererklärung als Anspruchsvoraussetzung zu streichen.

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