Kanton Luzern

Sterbehilfe wird in öffentlichen Einrichtungen möglich – auch in Spitälern

Der Kantonsrat sagt Ja zu assistiertem Suizid in Pflegeheimen sowie in Spitälern. Letztere sorgten für längere Diskussionen, der Entscheid fiel äusserst knapp aus.
Die Sterbehilfe war Thema im Kantonsrat.
Foto: Symbolbild: Oliver Menge

In der Schweiz ist es legal, mithilfe von Organisationen wie Exit oder Dignitas selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden. Dennoch ist der Zugang nicht in jedem Fall gewährleistet. Wer in den eigenen vier Wänden lebt, kann zwar eigenständig eine Sterbehilfeorganisation hinzuziehen. In Pflegeheimen oder Spitälern hingegen richtet sich dies oft nach den jeweiligen institutionellen Vorschriften.

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